Barrierefreiheit.
Barrierefreiheit.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Bestellstrecke zum Abschluss eines Energieliefervertrages auf der Internetseite www.rheinhessische.de.
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/228 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen vom 16. Juli 2021, der ergänzenden Verordnung zum Barrierefreiheitsgesetz (BFSGV) vom 15. Juni 2022 sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 12. September 2011 barrierefrei zugänglich zu machen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die ergänzende Verordnung zum Barrierefreiheitsgesetz finden auf jegliche Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucher erbracht werden, Anwendung (vergl. § 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG).
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr sind nach § 2 Nr. 26 BFSG definiert als Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
Als Energieversorger bieten wir auf unserer Website unter www.rheinhessische.de die Möglichkeit zum Abschluss von Energielieferverträgen.
Der Abschluss eines Energieliefervertrages über die Bestellstrecke auf unserer Internetseite wurde barrierefrei gestaltet. Sämtliche wesentliche Texte und Informationen wurden klar strukturiert und können mit den einschlägigen Hilfsmitteln ausgelesen werden. … [Anm: Ausführungen zu den erfolgreich umgesetzten Maßnahmen einfügen]
Diese Erklärung wurde am 11. Juni 2025 erstellt.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.rheinhessische.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH
Binger Straße 135
55218 Ingelheim
06132-7801-300
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt:
Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de