Ökostrom.

Preise der Grund- und Ersatzversorgung auf einen Blick.

Hier finden Sie unsere derzeit gültigen Preise.

Als Ihr zuständiger Grundversorger ist es unsere Aufgabe, die Energielieferung mit Strom in Niederspannung für Haushaltskunden in der Grundversorgung sicherzustellen. Dies ist in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich verankert.

Ebenso ist die Belieferung mit Strom verpflichtend, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet in die Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden fallen. Geregelt wird dies nach § 38 EnWG. In der gesetzlich vorgeschriebenen Grund- und Ersatzversorgung werden Sie immer dann mit Energie beliefert, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen sonstigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben. Alle Einzelheiten sind in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Selbstverständlich werden Sie auch im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit 100 % Ökostrom versorgt.