Erdgas.
Preise der Grund- und Ersatzversorgung auf einen Blick.
Erdgas.
Preise der Grund- und Ersatzversorgung auf einen Blick.
Als Ihr zuständiger Grundversorger ist es unsere Aufgabe, die Energielieferung mit Erdgas in Niederdruck für Haushaltskunden in der Grundversorgung sicherzustellen. Dies ist in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich verankert.
Ebenso ist die Belieferung mit Erdgas verpflichtend, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet in die Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden fallen. Geregelt wird dies nach § 38 EnWG. In der gesetzlich vorgeschriebenen Grund- und Ersatzversorgung werden Sie immer dann mit Energie beliefert, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen sonstigen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben. Alle Einzelheiten sind in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt.