Weiterlesen …
ErdgasÖkostromRheinhessische

Wir geben die Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an Sie weiter.

Zurück zur Beitragsübersicht

Bei uns steht nicht nur 16% Mehrwertsteuer drauf, bei uns ist auch nur 16% Mehrwertsteuer drin.

Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 sinkt der reguläre Satz von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent. Ziel ist es, der Konjunktur in der Corona-Pandemie neuen Auftrieb zu geben. „Wir freuen uns, dass unsere Kunden davon profitieren können und geben den Vorteil selbstverständlich vollumfänglich weiter“, so Geschäftsführer Peter Hausen.

 

Was gilt zu beachten?

Eine Zwischenablesung des Zählerstandes ist nicht notwendig. Ebenso wenig eine Anpassung des Abschlages.

Warum das so ist, erläutert Patrik Kawalkowski, Leiter Kundenservice: „ Abschläge sind lediglich eine Vorauszahlung auf die eigentliche Jahresverbrauchsabrechnung. Bei dieser wird für den entsprechenden Zeitraum der niedrigere Mehrwertsteuersatz automatisch berücksichtigt. Die Zählerstände können auf Basis verschiedener Standardverfahren rechnerisch zum 01.07.20 ermittelt werden.“

Wer dennoch seinen Zählerstand mitteilen möchte, kann dies ganz einfach über unser Kundenportal unter https://anmeldung.rheinhessische.de/ tun. Bei Neukunden ab dem 01. Juli wird der geminderte Steuersatz bereits im Abschlag berücksichtigt.

Die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben damit unverändert, lediglich die Besteuerung ändert sich zu Gunsten unserer Kunden. In unserem Onlineshop werden vom 01. Juli bis einschließlich 31. Dezember die vergünstigten Bruttopreise ausgewiesen.

Bei weiteren Fragen steht unser Kundenservice-Team unter 0800-7801300 gerne zur Verfügung.

Zurück zur Übersicht