Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Umwidmung der Corona-Sondermittel im zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 wirkt sich jetzt auf die Strompreise aus. Denn in der Folge hat das Bundesfinanzministerium nicht nur kurzfristig den Klima- und Transformationsfonds, sondern auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gesperrt. Aus Letzterem wollte die Bundesregierung ursprünglich die Übertragungsnetzkosten 2024 mit bis zu 5,5 Milliarden Euro bezuschussen. Weil das jetzt nicht mehr möglich ist, müssen Stromkund:innen diese Kosten tragen. Darüber hinaus sorgen die staatlichen Sparmaßnahmen dafür, dass die Umlage nach §19 StromNEV um rund 60 Prozent anstieg und damit den Strompreis zusätzlich nach oben treibt.
Wegen gestrichener Zuschüsse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds steigen die Strompreise.
Seit jeher steht die Rheinhessische für eine zuverlässige Stromversorgung. Und schon zwölf Jahre liefern die Energieexpert:innen aus Ingelheim sogar 100 Prozent Ökostrom aus Wasserkraft. Neben Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit gehört noch ein weiterer Faktor zum Wertekanon der Rheinhessischen: fair kalkulierte, möglichst niedrige Preise. Was Anfang des Jahres einmal mehr sichtbar wurde. „Wegen deutlich besserer Einkaufskonditionen konnten wir unsere Preise spürbar senken“, erklärt Martin Wunderlich, Geschäftsführer der Rheinhessischen. Doch die Freude über die Entspannung an der Strombörse währte nicht lange. Denn die von der Bundesregierung beschlossenen Sparmaßnahmen machen Strom bereits zum März wieder teurer. „Wir kommen nicht umhin, die gestiegenen Netzentgelte und die Erhöhung einer Umlage an unsere Kundinnen und Kunden weiterzureichen“, führt Martin Wunderlich aus.
Diese Entwicklungen treiben den Preis.
Was genau ist passiert? Der inzwischen erfreulich hohe Anteil erneuerbarer Energien und ihr stetiger Ausbau hat eine Kehrseite: Die vielen wetterabhängigen Anlagen ins Stromnetz einzubinden kostet jede Menge Geld. Das spiegelt sich in steigenden Netzentgelten wider. Um die Verbraucher:innen zu entlasten, plante die Bundesregierung, nicht genutzte Corona-Sondermittel für Klimaschutzprojekte umzuwidmen. Ein Baustein davon war, die massiv gestiegenen Übertragungsnetzentgelte mit etwa 5,5 Milliarden Euro zu bezuschussen. Diesen staatlichen Bonus hat die Rheinhessische bei der Kalkulation der Strompreise für 2024 fest eingeplant.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte zum Jahresende – nachdem alle Preisanschreiben bei den Kund:innen eingegangen waren – ebenjene Umwidmung der Corona-Sondermittel für verfassungswidrig. Mit der Folge, dass der Milliardenzuschuss ersatzlos wegfällt. „Für alle Verbraucher:innen bundesweit bedeutete dies höhere Stromkosten – unerwartet. Quasi über Nacht“, fasst Martin Wunderlich die Geschehnisse zusammen. Aber das ist noch nicht alles: Auch die Umlage nach §19 StromNEV stieg wegen der staatlichen Sparmaßnahmen kurzfristig um über 60 Prozent. Auch dafür müssen jetzt die Stromkund:innen aufkommen.
Was bedeutet das konkret?
Die massiv gestiegenen Übertragungsnetzentgelte und die neu festgelegte §19-StromNEV-Umlage gelten bereits seit dem 1. Januar 2024. Weil die Rheinhessische – wie alle andere Stromlieferanten – die Fristen für Preisanpassungen in der Grundversorgung einhalten muss, kann sie diese neuen staatlichen Preisbestandteile erst zum 1. März einkalkulieren. Heißt: Die bereits im Januar und Februar angefallenen höheren Kosten sind auf die neuen Preise umgelegt.
Konkret bedeutet dies: Der Arbeitspreis in der Grundversorgung steigt um 1,79 Cent – von 37,21 Cent auf 39 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis bleibt unverändert. In einem Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh fallen demnach monatlich Kosten von etwa 5 Euro mehr an. Aufgrund der vergleichsweise überschaubaren monatlichen Erhöhung bleiben die Abschläge unangetastet. „Wer möchte, kann aber natürlich jederzeit seinen Abschlag in unserem Kundenportal anpassen“, ergänzt Martin Wunderlich. Zum 1. April 2024 wird die Rheinhessische auch die Sonderverträge wegen der jetzt geltenden Netzentgelte anpassen – natürlich im Rahmen der gewährten Preisgarantie. Die §-19-Umlage muss die Rheinhessische jedoch schon rückwirkend zum 1. Januar 2024 anheben.
Was können Stromkund:innen tun?
Umgehen lassen sich die höheren Netzentgelte und die gestiegene Umlage nicht. Aber die Rheinhessische bietet ihren Kund:innen in der Grundversorgung eine echte Option: Sondertarife mit deutlich günstigeren Preisen und einer eingeschränkten Preisgarantie. Im Kundenportal ist der Wechsel kinderleicht. Hier finden sich im Übrigen zahlreiche weitere nützliche Services. Reinschauen lohnt sich also.
Hintergrund: Was sind überhaupt Netzentgelte?
Netzentgelte heißen eigentlich Netznutzungsentgelte. Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich also um eine Gebühr für die Nutzung der Netzinfrastruktur, die der jeweilig Netzbetreiber bereitstellt, unterhält und wenn nötig ausbaut. Es liegt in der Natur der Sache, dass jeder Netzbetreiber ein Monopol hat. Deshalb dürfen diese Unternehmen die Höhe der Netzentgelte nicht einfach nach eigenem Ermessen kalkulieren und festlegen. Abhängig von der Größe des Netzbetreibers prüfen die Bundesnetzagentur oder die zuständigen Landesregulierungsbehörden die Netzentgelte. Für ihre Genehmigung ziehen sie die tatsächlichen Kosten für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau heran und berücksichtigen eine Erlösobergrenze. Heißt: Die deutschen Netzbetreiber haben praktisch keinen Einfluss auf die Netzentgelte und müssen nehmen, was ihnen die Genehmigungsbehörde zugesteht.