Kaum ein Gesetz hat in den vergangenen Jahren so viele Diskussionen ausgelöst wie das sogenannte „Heizungsgesetz“. Die schwarz-rote Koalition hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Neue Heizungen müssen ihre Wärme demnach künftig nicht mehr zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen, Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden – soweit die neue Regelung nicht noch vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Was bedeutet das für Ingelheim und Rheinhessen?
Warum gibt es ein neues Gesetz?
Keine neuen, reinen Gas- und Ölkessel mehr in den Keller, stattdessen Wärmepumpen, Fernwärme und viel erneuerbare Energie: Zahlreiche Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer empfanden das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition als Bevormundung. Die schwarz-rote Nachfolgeregierung hat ein Wahlversprechen eingelöst und „das Heizungsgesetz abgeschafft“. Bundestag und Bundesrat haben die Novelle verabschiedet, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit Ende Juli 2026. Demnach dürfen die Eigentümer und Eigentümerinnen ihre Heizung so ersetzen, wie sie wollen. Im Gegenzug sollen sich die Brennstoffe schrittweise ändern. Bereits vor dem Beschluss des Bundestags gab es verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Heizungsgesetz. Die Umwelthilfe will vor Gericht ziehen.
Quick-Facts: Die wichtigsten Änderungen des GModG.
|
Inhalte |
Aktuelle Regelung (GEG) |
Geplante Neuerung (GMG) |
|
Vorgaben bei der Heizung |
Öl- und Gasheizungen sollten sukzessive durch umweltfreundlichere Heizungsarten ersetzt werden. |
Heizen wird laut Bundesregierung „technologieoffener“. Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten werden gestrichen. |
|
Grundprinzip beim Heizungseinbau |
Neue Heizungen mussten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. |
65-Prozent-Vorgabe entfällt; stattdessen Einführung einer Grüngasquote für Gasversorger. |
|
Bio-Treppe und steigende Grüngas- bzw. Grünheizölquote
|
Beimischungen gab es schon im GEG. Es setzte aber vermehrt auf Heizungstausch. |
Verbraucher müssen für neue Heizungen Verträge mit Beimischungsquoten abschließen – von z. B. 10 Prozent für das Jahr 2029, später steigend. |
Was will das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Der neue Name „Gebäudemodernisierungsgesetz“ weist bereits darauf hin, dass sich das Blickfeld von der Heizung auf das gesamte Gebäude erweitert. So soll das Gesetz auch die Vorgaben der kommenden europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie abdecken.
Die 65-Prozent-Regel wird abgeschafft.
Die 65-Prozent-Regel war das Kernstück und zugleich die umstrittenste Vorschrift des Gebäudeenergiegesetzes der Ampelregierung. Wer unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Heizung einbauen oder eine alte austauschen wollte, musste demnach die neue zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben. Diese Forderung erfüllen zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie und bestimmte Hybridlösungen, Holzpellets oder andere Biomasse. Ziel war, Öl- und Gasheizungen sukzessive auszutauschen und keine neuen mehr zuzulassen, um die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu senken und Deutschland beim Import fossiler Brennstoffe unabhängiger zu machen. Der entsprechende Paragraf wurde nun komplett abgeschafft.
Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden.
Stattdessen verspricht die Regierung jetzt mehr Technologieoffenheit im Heizungskeller: Neue Gas- und Ölheizungen dürfen auch in Zukunft eingebaut werden. Um sie klimafreundlicher zu machen, hat die Koalition sogenannte Grüngas- und Grünölquoten eingeführt. Demnach sollen CO2-neutrale Bestandteile wie Biomethan, Ökodiesel, andere synthetische Brennstoffe oder grüner Wasserstoff dem Erdgas beziehungsweise dem Heizöl beigemischt werden.
Mit der Bio-Treppe zu mehr Klimaschutz.
Der Anteil an klimafreundlichen Beimischungen soll über die Jahre schrittweise wie bei einer Treppe ansteigen. Wer ab dem 1. Januar 2029 eine neue Öl- oder Gasheizung in sein Haus einbauen will, muss diese mit einer Grüngas- oder Grünölquote von zehn Prozent betreiben. Dieser verpflichtende Anteil wird bis zum Jahr 2040 in drei Schritten steigen. Die Details der Grüngasquote will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.
Was das GModG für Hausbesitzer in Rheinhessen und Ingelheim am Rhein bedeutet.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist laut Koalition technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach dem Kabinettsbeschluss. Kritiker bezweifeln dies jedoch. „Es wird sich zeigen, ob sich Heizkostenaufteilung und Kostenbremse für Mieter als praxistauglich erweisen“, sagt Martin Wunderlich, Geschäftsführer der Rheinhessischen.
FAQ:
Häufige Fragen zum GModG.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Damit entfällt die umstrittene Vorgabe, Zug um Zug Öl- und Gaskessel durch Heizungen zu ersetzen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Schwer zu sagen. Kritiker bemängeln vor allem die Bio-Treppe. Biogas, Ökodiesel oder grünen Wasserstoff gibt es bisher nur in begrenzten Mengen. Und damit zu deutlich höheren Preisen als herkömmliches Erdgas. Die Kosten fürs Heizen könnten also steigen. Vor allem für Mieterinnen und Mieter, weil sie meist nicht selbst über die Heizung bestimmen. Sie sollen jedoch vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt werden, indem sich
Die Technologie ist bewährt, Anschaffung und Einbau sind vergleichsweise günstig – sofern ein Gasanschluss in der Nähe liegt. Die Versorgung, beispielsweise durch die Rheinhessische, ist zumindest bis ins Jahr 2045 gesichert. Dann will Deutschland klimaneutral sein. Ob sich eine neue Gasheizung bis dahin noch lohnen wird, steht auf einem anderen Blatt. Die genannten grünen Gase sind knapp und heute bereits teurer als fossiles Methan. Andererseits wird der CO2-Preis für die Anteile der Brennstoffe, die nicht der Grüngasquote unterliegen, in den kommenden Jahren weiter steigen. Daneben gilt es auch, die Netzentgelte im Blick zu behalten. Mit jedem Hauseigentümer, der sich künftig für eine Wärmepumpe oder – nach Verfügbarkeit – für einen Anschluss an ein Wärmenetz entscheidet, sinkt die Zahl der Erdgas-Kundinnen und -Kunden. „Die Kosten für das Netz bleiben jedoch bestehen“, gibt Martin Wunderlich, Geschäftsführer der Rheinhessischen, zu bedenken. „Sie verteilen sich dann nur auf weniger Köpfe. Und die Rechnung ist einfach – gleiche Kosten bei weniger Zahlenden heißt: steigende Preise.“
„Hochrechnungen haben ergeben, dass diese Heizform unterm Strich am günstigsten sein wird“, hat Martin Wunderlich, Geschäftsführer der Rheinhessischen, schon vor der Verabschiedung des neuen GModG betont. Vor allem in den Einfamilienhäusern im Versorgungsgebiet der Rheinhessischen, die weit auseinanderliegen und bei denen somit ein Anschluss an eine zentrale Wärmeversorgung unwahrscheinlich ist. Kommt der Strom für die Wärmepumpe vom eigenen Dach, ist deren Betrieb noch wirtschaftlicher.
Der Tausch hin zu klimafreundlichen Heizungen wird auch unter dem neuen Gesetz weiterhin staatlich unterstützt, allerdings in einer modifizierten Form:
- Der Einkommensbonus wird gestaffelt:
Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 Euro bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent Bonus erhalten. - Familien profitieren vom Kinderzuschlag:
Zusätzlich profitieren Familien von einem neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro. - Förderdeckel sinkt:
Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter - Klimageschwindigkeitsbonus angepasst:
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.
Die neuen Förderbedingungen gelten bereits seit dem 21. Juli 2026. Bereits vor dem 20. Juli zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Fragen und Antworten zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) energiewechsel.de
Jedes Haus ist anders, deshalb kann die ideale Lösung für jedes Haus individuell unterschiedlich aussehen. Die Rheinhessische bietet Energieberatung an und kann bei Fragen zum Heizungstausch Hilfestellungen geben. Das gilt auch für individuelle Modernisierungspläne. Die Kontaktmöglichkeiten finden sich am Ende des Artikels.
Das GModG und die regionale Wärmeplanung in Ingelheim.
In Ingelheim läuft derzeit die kommunale Wärmeplanung. Das bisherige GEG hatte vorgesehen, dass möglichst keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen, sobald der Prozess abgeschlossen ist. Das GModG hebt diese Vorschrift nun auf. Möglich sind jetzt wie beim GEG eine Wärmepumpe, der Anschluss an Fernwärme sowie eine Hybrid- und Biomasseheizung. Darüber hinaus dürfen jedoch auch wieder Heizungen mit fossilen Brennstoffen installiert werden.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung in Ingelheim lesen Sie hier.
Die Auswirkungen des GModG auf die Energieplanung der Rheinhessischen.
Weil jetzt Erdgasheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen und die Versorger sich um die Beimischung der Grüngasquote kümmern müssen, stellt sich eine zentrale Frage: Werden dann auch die Erdgasnetze im Versorgungsgebiet der Rheinhessischen eine langfristige Zukunft haben? Dazu Geschäftsführer Martin Wunderlich: „Weiterhin gilt der Beschluss des Ingelheimer Stadtrats, bis 2040 – fünf Jahre vor allen anderen Städten in Deutschland – eine CO2-neutrale und klimaresiliente Stadt zu werden. Öl- und Gasheizungen entsprechen diesem Ansatz nur eingeschränkt.
Energieberatung in Ingelheim und Energie-News für Rheinhessen.
Sind Sie unsicher, welche Heizung nun die richtige für Ihr Haus in Ingelheim ist? Die Rheinhessische bietet Expertise, nicht nur in allen Fragen der Wärmewende. Nutzen Sie unsere Energieberatung oder unseren Online-Heizungsrechner.
Hier können Sie einen Termin für eine Beratung bei der Rheinhessischen buchen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden zu Energiefragen in Ingelheim am Rhein und in Rheinhessen. Melden Sie sich zu unserem Newsletter an.
©stock.adobe.com - Ralf Kalytta
© iStock.com - Dima Berlin
©Maren Wahrenberg
©Stock.adobe.com – Ingo Bartussek
©stock.adobe.com – Lev
©iStock.com – Torsten Asmus
©iStock.com – Zigmunds Dizigalvis
©Stock.adobe.com – S photographer
iStock.com - monkeybusinessimages
© stock.adobe.com – maho