Kaum ein Gesetz hat in den vergangenen Jahren so viele Diskussionen ausgelöst wie das sogenannte „Heizungsgesetz“. Jetzt will die schwarz-rote Koalition das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ablösen. Neue Heizungen müssen ihre Wärme demnach künftig nicht mehr zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen. Stattdessen soll die Bio-Treppe kommen. Öl- und Gasheizungen dürfen dann weiter eingebaut werden. Was bedeutet das für Ingelheim und Rheinhessen?
Warum gibt es ein neues Gesetz?
Keine neuen, reinen Gas- und Ölkessel mehr in den Keller, stattdessen Wärmepumpen, Fernwärme und viel erneuerbare Energie: Zahlreiche Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer empfanden das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition als Bevormundung. Die schwarz-rote Nachfolgeregierung hat ein Wahlversprechen eingelöst und „das Heizungsgesetz abgeschafft“. Die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes gab sie Ende Februar bekannt. Hauseigentümer dürfen ihre Heizung künftig so ersetzen, wie sie wollen. Im Gegenzug sollen sich die Brennstoffe schrittweise ändern.
Quick-Facts: Die wichtigsten Änderungen des GMG.
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Inhalte |
Aktuelle Regelung (GEG) |
Geplante Neuerung (GMG) |
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Vorgaben bei der Heizung |
Öl- und Gasheizungen sollten sukzessive durch umweltfreundlichere Heizungsarten ersetzt werden. |
Heizen soll „technologieoffener“ werden. Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten werden gestrichen. |
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Grundprinzip beim Heizungseinbau |
Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. |
65-Prozent-Vorgabe soll entfallen; stattdessen Einführung einer Grüngasquote für Gasversorger |
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Bio-Treppe und steigende Grüngas- bzw. Grünheizölquote
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Beimischungen gab es schon im GEG. Es setzte aber vermehrt auf Heizungstausch. |
Verbraucher müssen für neue Heizungen Verträge mit Beimischungsquoten abschließen – von z.B. 10 Prozent für das Jahr 2029, später steigend. |
Was will das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Bislang liegt zum GMG lediglich ein Eckpunktepapier vor. Viele Fragen sind noch offen. Insgesamt deutet der neue Name „Gebäudemodernisierungsgesetz“ bereits darauf hin, dass sich das Blickfeld von der Heizung auf das gesamte Gebäude erweitert. So soll das Gesetz auch die Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie abdecken. Details dazu stehen noch nicht fest.
Die 65-Prozent-Regel wird abgeschafft.
Die 65-Prozent-Regel ist das Kernstück und zugleich die umstrittenste Vorschrift des noch geltenden Gebäudeenergiegesetzes der Ampelregierung. Wer unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Heizung einbaut oder eine alte austauscht, muss demnach die neue zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben. Diese Forderung erfüllen zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie und bestimmte Hybridlösungen, Holzpellets oder andere Biomasse. Ziel war, Öl- und Gasheizungen sukzessive auszutauschen und keine neuen mehr zuzulassen, um die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu senken und Deutschland beim Import fossiler Brennstoffe unabhängiger zu machen. Der entsprechende Paragraf wird nun komplett abgeschafft.
Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden.
Stattdessen verspricht die Regierung jetzt mehr Technologieoffenheit im Heizungskeller: Neue Gas- und Ölheizungen dürfen dem Eckpunktepapier zufolge auch in Zukunft eingebaut werden. Um sie klimafreundlicher zu machen, plant die Koalition sogenannte Grüngas- und Grünölquoten. Demnach sollen CO2-neutrale Bestandteile wie Biomethan, Ökodiesel, andere synthetische Brennstoffe oder grüner Wasserstoff dem Erdgas beziehungsweise dem Heizöl beigemischt werden.
Mit der Bio-Treppe zu mehr Klimaschutz.
Der Anteil an klimafreundlichen Beimischungen soll über die Jahre schrittweise wie bei einer Treppe ansteigen. Wer ab dem 1. Januar 2029 eine neue Öl- oder Gasheizung in sein Haus einbauen will, muss diese mit einer Grüngas- oder Grünölquote von zehn Prozent betreiben. Dieser verpflichtende Anteil soll sich bis zum Jahr 2040 in drei Schritten steigern. Details sind noch offen.
Was das GMG für Hausbesitzer in Rheinhessen und Ingelheim am Rhein bedeutet.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird laut Koalition technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. „Beim Austausch der Heizung liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern“, heißt es im Eckpunktepapier der Regierung. Und weiter: „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
FAQ:
Häufige Fragen zum GMG.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Damit würde die umstrittene Vorgabe entfallen, Zug um Zug Öl- und Gaskessel durch Heizungen zu ersetzen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Schwer zu sagen. Kritiker bemängeln vor allem die Bio-Treppe. Biogas, Ökodiesel oder grünen Wasserstoff gibt es bisher nur in begrenzten Mengen. Und damit zu deutlich höheren Preisen als herkömmliches Erdgas. Die Kosten fürs Heizen könnten also steigen. Vor allem für Mieterinnen und Mieter, weil sie meist nicht selbst über die Heizung bestimmen. Deshalb soll eine „Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ kommen. Wie die Regelung aussehen soll, ist offen.
Die Technologie ist bewährt, Anschaffung und Einbau sind vergleichsweise günstig – sofern ein Gasanschluss in der Nähe liegt. Die Versorgung – beispielsweise durch die Rheinhessische – ist zumindest bis ins Jahr 2045 gesichert. Dann will Deutschland klimaneutral sein. Ob sich eine neue Gasheizung bis dahin noch lohnen wird, steht auf einem anderen Blatt. Die genannten grünen Gase sind knapp und heute bereits teurer als fossiles Methan. Zudem wird der CO2-Preis für die Anteile der Brennstoffe, die nicht der Grüngasquote unterliegen, in den kommenden Jahren weiter steigen. Daneben gilt es auch, die Netzentgelte im Blick zu behalten. Mit jedem Hauseigentümer, der sich künftig für eine Wärmepumpe oder – nach Verfügbarkeit – für einen Anschluss an ein Wärmenetz entscheidet, sinkt die Zahl der Erdgas-Kundinnen und -Kunden. „Die Kosten für das Netz bleiben jedoch bestehen“, gibt Martin Wunderlich, Geschäftsführer der Rheinhessischen, zu bedenken. „Sie verteilen sich dann nur auf weniger Köpfe. Und die Rechnung ist einfach – gleiche Kosten bei weniger Zahlenden heißt: steigende Preise.“
„Hochrechnungen haben ergeben, dass diese Heizform unterm Strich am günstigsten sein wird“, hat Martin Wunderlich, Geschäftsführer der Rheinhessischen, schon vor der Veröffentlichung der Eckpunkte des neuen GMG vorgerechnet. Vor allem in den Einfamilienhäusern im Versorgungsgebiet der Rheinhessischen, die weit auseinanderliegen und bei denen somit ein Anschluss an eine zentrale Wärmeversorgung unwahrscheinlich ist. Kommt der Strom für die Wärmepumpe vom eigenen Dach, ist deren Betrieb noch wirtschaftlicher.
Ja, der Tausch hin zu klimafreundlichen Heizungen wird auch unter dem neuen Gesetz weiterhin staatlich unterstützt. Im Eckpunktepapier heißt es: „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.“ Auch die Wärmepumpe bleibt ein zentraler Bestandteil der Wärmewende und wird weiterhin zuverlässig gefördert.
Jedes Haus ist anders, deshalb kann die ideale Lösung für jedes Haus individuell unterschiedlich aussehen. Die Rheinhessische bietet Energieberatung an und kann bei Fragen zum Heizungstausch Hilfestellungen geben. Das gilt auch für individuelle Modernisierungspläne. Die Kontaktmöglichkeiten finden sich am Ende des Artikels.
Das GMG und die regionale Wärmeplanung in Ingelheim.
In Ingelheim läuft derzeit die kommunale Wärmeplanung. Das bisherige GEG hatte vorgesehen, dass möglichst keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen, sobald der Prozess abgeschlossen ist. Das GMG hebt diese Vorschrift nun auf. Möglich sind jetzt wie beim GEG eine Wärmepumpe, der Anschluss an Fernwärme sowie eine Hybrid- und Biomasseheizung, darüber hinaus dann jedoch auch wieder Heizungen mit fossilen Brennstoffen.
Die Bundesregierung will die kommunale Wärmeplanung selbst vereinfachen. Bei Kommunen unter 15.000 Einwohnern soll sich der Aufwand auf etwa 20 Prozent reduzieren. In größeren Städten und Gemeinden – wie Ingelheim am Rhein – könnte die Datenerhebung erleichtert werden. Die Energieverbrauchsdaten für Einfamilienhäuser müssen dann nicht mehr vorliegen.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung in Ingelheim lesen Sie hier.
Die Auswirkungen des GMG auf die Energieplanung der Rheinhessischen.
Wenn jetzt Erdgasheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen und die Versorger sich um die Beimischung der Grüngasquote kümmern müssen: Werden dann auch die Erdgasnetze im Versorgungsgebiet der Rheinhessischen eine langfristige Zukunft haben? Dazu Geschäftsführer Martin Wunderlich: „Im Moment haben wir lediglich das Eckpunkte-Papier. Welche Änderungen es am Gebäudemodernisierungsgesetz noch geben wird und wie weit die Auswirkungen reichen, lässt sich heute nur schwer abschätzen.“ Weiterhin gilt der Beschluss des Ingelheimer Stadtrats, bis 2040 – fünf Jahre vor allen anderen Städten in Deutschland – eine CO2-neutrale und klimaresiliente Stadt zu werden. Dazu passen keine Öl- und Gasheizungen.
Wie geht es jetzt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz weiter?
Die Bundesregierung will bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr soll sich der Deutsche Bundestag damit befassen. Die schwarz-rote Koalition möchte gerne das Gesetzgebungsverfahren so abschließen, dass das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt würden Fristen aus dem bisherigen GEG gelten: So müsste in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern von diesem Stichtag an jede neue Heizung der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe genügen. Gas- und Ölkessel wären dann – nach der alten Regelung – tabu.
Energieberatung in Ingelheim und Energie-News für Rheinhessen.
Sind Sie unsicher, welche Heizung nun die richtige für Ihr Haus in Ingelheim ist? Die Rheinhessische bietet Expertise, nicht nur in allen Fragen der Wärmewende. Nutzen Sie unsere Energieberatung oder unseren Online-Heizungsrechner.
Jetzt Termin buchen für eine Beratung bei der Rheinhessischen unter https://www.rheinhessische.de/fuer-zu-hause/energiedienstleistung.html.
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