Mit einer eigenen Photovoltaikanlage erzeugen Hausbesitzer klimaschonenden und günstigen Solarstrom. In Zeiten hoher Energiepreise lohnt sich das besonders. Gesetzesänderungen schaffen neue Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien – und bringen gerade in Sachen Sonnenstrom einige Vorteile. Auch für Privathaushalte. Die Rheinhessische erklärt, was es bei der Anschaffung von Solarstromanlagen zu beachten gibt.
Die Solarstromerzeugung nimmt hierzulande immer mehr an Fahrt auf. Allein im Januar gingen mehr als 60.000 Anlagen neu ans Netz. Rund dreimal so viele wie noch vor einem Jahr im gleichen Zeitraum. Kein Wunder, denn eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach lohnt sich mehrfach. Sie produziert sauberen Ökostrom, mit dem sich problemlos große Teile des eigenen Strombedarfs decken lassen. Das ist nicht nur umweltschonend, sondern auch vor dem Hintergrund weiterhin hoher Energiepreise sinnvoll. Doch damit Deutschland seine ambitionierten Klimaziele erreichen kann, muss der Ausbau noch schneller als bisher vorangehen. Die Bundesregierung plant, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Strombedarfs mit regenerativen Energien zu decken. 2022 lag der Anteil bei rund 46 Prozent. Gesetztes Ziel: Bis 2035 stammt auch die letzte hierzulande verbrauchte Kilowattstunde aus erneuerbaren Quellen. Dabei spielt Photovoltaik eine wichtige Rolle. Der Zubau soll bis 2026 auf jährlich 22 Gigawatt steigen. Zum Vergleich: 2022 waren es gerade einmal 7,3 Gigawatt.
Höhere Einspeisevergütung für Strom vom eigenen Dach.
Auch in der Region schlummert noch viel Potenzial, um mit der Kraft der Sonne Ökostrom zu erzeugen. In Ingelheim scheint das Zentralgestirn durchschnittlich 2.300 Stunden im Jahr – mehr als genug, um eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich zu betreiben und so gleichzeitig Haushaltskasse und Klima zu schonen. Zusätzlich gelten seit diesem Jahr durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) attraktive Förderungen für private Investoren. Ziel ist: die Geschwindigkeit beim Ausbau erneuerbarer Energien zu verdreifachen sowie die CO2-Emissionen drastisch zu verringern. So gelten bereits seit Juli 2022 und noch bis Ende Januar 2024 deutlich höhere Einspeisevergütungen für kleine und große Neuanlagen. Diese erhalten Betreiber:innen über 20 Jahre für jede in das öffentliche Netz gehende Kilowattstunde Solarstrom.
Flexi-Modell: Anlageneigentümer:innen können ab 2023 vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen.
Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung sowohl nach der Anlagengröße als auch danach, wie viel Strom ins Netz fließt. Bei der Teileinspeisung liegt der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierte Leistung nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 30 Prozent mehr als zuvor. Solarkraftwerke bis 40 Kilowatt installierte Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil 7,1 Cent je Kilowattstunde. Für die Volleinspeisung gelten höhere Vergütungssätze: Bis zehn Kilowatt installierte Leistung zahlt der Staat rund 13 Cent pro Kilowattstunde – nahezu doppelt so viel wie zuvor. Für Anlagen mit zehn bis 40 Kilowatt gibt es immer noch 10,9 Cent je Kilowattstunde. Außerdem bleibt die sogenannte Degression der Einspeisevergütung bis Anfang 2024 ausgesetzt und wird danach nur noch jedes halbe Jahr angepasst. Nach der alten Regelung sank die Vergütung Monat für Monat. Informationen über aktuelle Vergütungssätze gibt es von unseren Kolleg:innen bei der Netzabrechnung. Bei Fragen finden Sie weitere Informationen auf der Website Netze oder sprechen Sie uns an.
Diese steuerlichen Entlastungen gelten für Solarstrom.
Neben gestiegenen Vergütungssätzen bringt die EEG-Novelle auch Vorteile bei den gesetzlichen Abgaben für Betreiber von PV-Anlagen mit sich. So entfällt etwa die Einkommensteuer auf Solarenergie. Das bedeutet konkret: Auf die Stromerträge von Photovoltaikanlagen bis zu 30 Kilowatt installierte Leistung müssen private und gewerbliche Betreiber keine Einkommensteuer mehr zahlen. Für Mehrfamilienhäuser beträgt die Grenze 15 Kilowatt installierte Leistung pro Wohnung. Das gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022 für alte und neue Anlagen gleichermaßen, ist unabhängig von der Höhe des Ertrags und davon, ob der erzeugte Solarstrom ins Netz gespeist oder selbst verbraucht wird. Gute Nachrichten gibt es auch bei der Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2023 ist diese für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierte Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Das heißt: Für Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern fällt nur noch der Nettopreis an. Vorausgesetzt, dass es sich bei dem Kauf um eine Leistung an den Betreiber handelt und Hauseigentümer:innen die Solaranlage auf oder in der Nähe ihrer Immobilie installieren – das ist in der Regel ohnehin der Fall. Wichtig: Wer noch 2022 eine Anlage gekauft hat, muss die 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen – außer, die Anlage wird erst 2023 geliefert oder installiert.
Aktuelle Förderungen für Photovoltaik von Stadt und Bund.
Die bundeseigene Förderbank KfW unterstützt den Kauf von Photovoltaikanlagen und Speichern mit einem zinsgünstigen Darlehen ab 4,15 Prozent aus dem Programm „Kredit Erneuerbare Energien (Standard KfW 270)“. Besonders erfreulich: Auch die Stadt Ingelheim hat Anfang dieses Jahres ein Förderprogramm für Photovoltaik aufgelegt. Darüber erhalten Bürger:innen Zuschüsse, wenn sie in die Kraft der Sonne investieren: ob auf dem Dach, an der Fassade oder auf dem Balkon. Und noch mehr, wenn sie sich einen Batteriespeicher zulegen oder aus der Förderung gefallene Anlagen auf Eigenverbrauch umrüsten. „Die klare Botschaft lautet: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich ernsthaft über die Installation einer Solaranlage Gedanken zu machen – und von den Förderungen zu profitieren. Grundsätzlich sollten die Anträge immer vor der Beauftragung gestellt werden. Hat man sich einmal für das richtige Photovoltaikkonzept entschieden, lohnt es sich, schnell zu sein, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Denn die Auftragsbücher unserer Marktpartner sind prall gefüllt“, betont Stefan Brehm, Energieeffizienzberater bei der Rheinhessischen.
Welche Förderungen kann ich für meine Photovoltaikanlage in Anspruch nehmen?
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online unterstützt bei Fragen zu möglichen Förderungen mit ihrem FördermittelCheck.
Die richtigen Voraussetzungen.
Der Trend geht also Richtung Sonnenstrom. Doch damit sich eine Photovoltaikanlage langfristig rechnet, müssen trotz aller Förderungen einige Voraussetzungen stimmen. Grundsätzlich arbeiten die kleinen Kraftwerke immer nach demselben Prinzip: Die Solarmodule nehmen das Sonnenlicht auf und verwandeln es in Gleichstrom. Ein Wechselrichter macht dann daraus den im Haushalt üblichen Wechselstrom für alle Anwendungen – von der Waschmaschine bis zur Wallbox für das E-Auto. Privatleute installieren ihre Photovoltaikanlage meistens auf dem Dach, aber auch Fassaden eignen sich für die Produktion von Sonnenstrom. Gerade bei Dachanlagen ist es wichtig, auf eine möglichst verschattungsfreie Dachfläche zu achten. Dachform, -ausrichtung und -neigung spielen bei der Photovoltaik zwar noch eine Rolle, aber nur eine untergeordnete. „Die Module sind heute weitaus leistungsfähiger als noch vor einigen Jahren. Deshalb eignen sich die Anlagen für immer mehr Dächer“, weiß Stefan Brehm.
Besonders rentabel arbeitet eine Photovoltaikanlage, wenn der Eigenverbrauch hoch ist. Dabei unterstützen Batteriespeicher, aber auch der Betrieb einer Wärmepumpe oder das Laden des Elektroautos. Gerade aus finanzieller Sicht liegt Sonnenstrom klar im Vorteil. Durch die Strompreisbremse zahlen Verbraucher aktuell maximal 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent ihres Verbrauchs. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach entsteht dagegen für rund 14 Cent – ist demnach deutlich günstiger als Strom aus dem Netz. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart also rund 26 Cent pro Kilowattstunde. Pro Jahr sind etwa sechs Prozent Gewinn möglich. Seinen Sonnenstrom selbst zu nutzen, lohnt sich somit mehr, als viel davon ins Netz einzuspeisen – trotz der gestiegenen Einspeisevergütungen.
Noch Fragen? Dann buchen Sie doch gleich eine Energieberatung bei der Rheinhessischen.
Auf die Größe kommt es an.
Für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage ist es von zentraler Bedeutung, Ertrag und Verbrauch gegeneinander abzuwägen und dies schon bei der Planung einzukalkulieren. Denn je mehr Ökostrom vom eigenen Dach direkt vor Ort verbraucht wird, desto rentabler arbeitet das System. Zur Einordnung: Ein Haushalt mit vier Personen verbraucht durchschnittlich etwa 4000 Kilowattstunden im Jahr. Um über 365 Tage so viel Strom zu produzieren, braucht es eine Anlage mit einer Spitzenleistung von vier Kilowatt. Zum Vergleich: für ein Kilowattpeak Leistung braucht es je nach Hersteller Solarmodule auf einer Fläche von sechs bis acht Quadratmetern. Insgesamt sind also mindestens 24 Quadratmeter nötig. An dieser Stelle wird offenkundig, dass die verfügbare Dachfläche eine entscheidende Rolle spielt. Sie und die statischen Gegebenheiten haben einen Einfluss auf die maximale Anzahl an Solarmodulen.
Mit Speichern den Eigenverbrauch steigern.
Grundsätzlich gilt: Je größer die Dachfläche, desto mehr Module lassen sich installieren und umso höher ist die Spitzenleistung der Anlage. Stromspeicher bieten die Chance, auch ertragsreichere, größere Anlagen wirtschaftlich zu betreiben. „Batteriespeicher kosten inzwischen deutlich weniger als noch vor ein paar Jahren. Gut geplant, können sie die Autarkie und oft auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch einen höheren Eigenverbrauch steigern“, weiß Stefan Brehm. Denn der Speicher nimmt überschüssigen Strom, den die Anlage über den Tag hinweg produziert, direkt auf. In den Abendstunden oder bei schlechtem Wetter lässt sich die gespeicherte elektrische Energie dann abrufen und im Haushalt nutzen. Wichtig zu wissen: Eine Photovoltaikanlage von vorneherein mit einem passenden Speicher zu kombinieren, ist meist günstiger als später nachzurüsten. Die Faustformel lautet: 1:1. Das heißt, für eine Solaranlage mit einer Nennleistung von sechs Kilowatt braucht es auch eine Speicherkapazität von sechs Kilowattstunden. Die Größe ist am Bedarf ausgerichtet. „Wer sich eine Solarstromanlage anschaffen möchte, sollte generell langfristig planen“, weiß Stefan Brehm und erklärt: „Es lohnt sich etwa, vorher zu überlegen, ob man den selbst produzierten Strom in Zukunft vielleicht auch für Wärmeanwendungen wie eine Wärmepumpe oder für die Ladung eines Elektroautos nutzen möchte.“
Mit diesen Kosten müssen Betreiber:innen rechnen.
Auch wenn sich mit der eigenen Solaranlage auf lange Sicht große Teile der Energiekosten einsparen lassen, ist ein gewisses Startkapital nötig. Dessen Höhe hängt im Wesentlichen von der Leistung der Anlage ab, aber auch von den baulichen Voraussetzungen. Und natürlich von der Frage: mit oder ohne Speicher? Je nach Hersteller schlägt eine Vier-Kilowattpeak-Anlage inklusive Montage mit 7.000 bis 12.000 Euro zu Buche. Für einen modernen Lithiumspeicher für private Hausbesitzer:innen fallen zusätzlich zwischen 700 und 1.200 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität an.
Ob sich eine Solarstromanlage für Sie rechnet, können Sie online mit dem Solarrechner von Stiftung Warentest abschätzen.
FAQ: Wie kommt meine Photovoltaikanlage ans Netz?
Damit gleich von Anfang an alles glatt läuft, ist es wichtig, die Nutzung der Sonnenenergie korrekt beim Netzbetrieb der Rheinhessischen anzumelden. Folgende fünf Schritte sind dafür nötig:
Als erstes müssen Betreiber:innen einen formlosen Antrag per E-Mail an msb@rheinhessische.de stellen. Daraufhin erhalten sie ein Anmeldeformular und ein Informationsschreiben für die Registrierung. Das Formular „Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ müssen sie vollständig ausgefüllt an die Rheinhessische zurücksenden.
Anschließend prüft die Rheinhessische, ob die Leistung der PV-Anlage an dem vorhandenen Netzanschlusspunkt in das Netz eingespeist werden kann. Das kann je nach Anfrageaufkommen bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Fällt das Ergebnis positiv aus, darf die Installation starten.
Vor Inbetriebnahme der Anlage ist es zwingend notwendig, dass der Rheinhessischen alle Unterlagen vollständig und unterschrieben vorliegen. Wichtig: Einige Formulare können nur von dem beauftragten, durch uns eingetragenen Elektrofachbetrieb ausgefüllt und unterschrieben werden!
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, vereinbart das Elektroinstallationsunternehmen (EIU) einen Termin mit der Rheinhessischen – mindestens zehn Tage im Voraus. Die Inbetriebnahme erfolgt nur in Anwesenheit des Anlagenerrichters (EIU) und eines Monteurs der Rheinhessischen. Je nach Zähleranlage oder Messkonzept tauscht der Monteur der Rheinhessischen den Stromzähler aus und installiert zusätzliche Steuereinrichtungen – wenn notwendig.
Im Anschluss an die erfolgte Inbetriebnahme versendet die Rheinhessische den Vertrag über die Einspeisung elektrischer Energie zum Unterzeichnen an die Betreiber:innen.