Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden in Ingelheim Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Die Deutsche Messwesen ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und handelt unabhängig von der Rheinhessischen. Die folgenden Fragen und Antworten helfen Ihnen, das Angebot richtig einzuordnen.
1. Warum habe ich ein Schreiben der Deutschen Messwesen erhalten?
Die Deutsche Messwesen ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dafür mit Postwurfsendungen.
Wichtig: Das Schreiben stammt nicht von der Rheinhessischen, dem Netzbetreiber oder einer Behörde. Die Deutsche Messwesen ist ein privates Unternehmen, handelt eigenständig und nicht in unserem Auftrag.
2. Arbeitet die Rheinhessische mit der Deutschen Messwesen zusammen?
Nein. Zwischen der Rheinhessischen und der Deutschen Messwesen besteht keine Zusammenarbeit. Die Deutsche Messwesen ist ein unabhängiger Anbieter am Markt für Messstellenbetrieb.
3. Muss ich auf das Schreiben reagieren oder einen Termin vereinbaren?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie vom zuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig informiert. In Ingelheim ist das die Rheinhessische.
4. Wer ist für den Smart-Meter-Roll-out in Ingelheim zuständig?
Für Ingelheim ist die Rheinhessische der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Roll-out Schritt für Schritt um. Bis dato haben wir circa 240 Smart Meter in unserem Netzgebiet installiert.
Die Rheinhessische kümmert sich bei der Neuinstallationen von PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen um den Einbau Ihres Smart Meters. Wenn Sie bereits eine bestehende Anlage, eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung oder einen jährlichen Verbrauch von 6.000 kWh haben, wird ihr Zähler im Rahmen des regulären, gesetzlich vorgeschriebenen Wechsels für Sie kostenlos durch einen Smart Meter ersetzt. Es entstehen keine zusätzlichen Installationskosten.
Die Kosten für den Betrieb intelligenter Messsysteme sind abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung und sind gesetzlich reguliert. Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Rheinhessischen gelten folgende Preise:
- Moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 Euro pro Jahr (brutto, gesetzlich gedeckelt)
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert
5. Stimmt die Aussage, dass die Installation „kostenlos“ ist?
Die Deutsche Messwesen wirbt mit einer kostenlosen Installation. Dabei sollten Sie beachten: Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber entstehen für den gesetzlich vorgesehenen Einbau in der Regel keine separaten Installationskosten. Entscheidend sind daher die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen.
6. Entstehen mir Kosten, wenn ich zur Deutschen Messwesen wechsle?
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Während grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlichen Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich frei gestalten.
Prüfen Sie daher insbesondere:
- die jährlichen Kosten
- die Vertragslaufzeit
- Kündigungsfristen
- mögliche Zusatzleistungen
Ein Angebotsvergleich lohnt sich.
7. Erhalte ich automatisch die genannte Netzentgeltreduzierung von 124 Euro pro Jahr?
Nein. Die im Schreiben genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem:
- eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox)
- die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage
- die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Entlastung.
8. Für wen sind Smart Meter überhaupt gesetzlich vorgesehen?
Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:
- Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
- Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wärmepumpen und Wallboxen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden und damit unter die Regelungen des § 14a EnWG fallen
Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig eingebaut werden. Für die meisten Haushalte besteht aber aktuell keine Verpflichtung, bereits jetzt auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.
Weitere Antworten zum Thema Smart Meter finden Sie auch in unserem Blogbeitrag.
9. Was rät die Rheinhessische ihren Kundinnen und Kunden?
Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.
Wenn Sie Fragen zu Smart Metern, zum gesetzlichen Roll-out oder zu Ihrem konkreten Fall haben, unterstützen wir Sie gerne! Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an msb@rheinhessische.de oder rufen Sie uns an unter 06132 7801-340.
Weitere unabhängige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auch auf den Seiten der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale.
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