Seit dem 25. Februar dieses Jahres gelten neue Anforderungen für Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 100 Kilowattpeak – also für viele Privatleute, die sich gern ein eigenes Sonnenkraftwerk aufs Dach montieren lassen möchten. Die gute Nachricht vorweg: Obwohl zusätzliche Technik gefordert ist und es obendrein zu gewissen Einschränkungen bei der Vergütung von eingespeistem Solarstrom kommt, rechnen sich PV-Anlagen in den allermeisten Fällen auch weiterhin.
Der Gedanke hinter dem Solarspitzengesetz.
Solarstrom boomt. Allein 2024 installierten Privatleute Photovoltaik(PV)-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 10,8 Gigawatt. Insgesamt kamen sogar etwa 16,2 Gigawatt hinzu – was einen neuen Rekord bedeutet. Von 2019 bis 2024 hat sich die installierte Leistung fast verdoppelt. Ende 2024 lag sie bei rund 100 Gigawatt. Inzwischen sind mehr als 4,8 Millionen PV-Anlagen am Netz. Sie tragen zwischen 14,5 und 15 Prozent zur Gesamtstromerzeugung hierzulande bei.
Doch diese durchaus positiven Zahlen haben auch eine Kehrseite. Weil die Stromerzeugung mit der Kraft der Sonne wetterbedingt stark schwankt, kommen Netzbetreiber zusehends an ihre Grenzen. Denn sie müssen diese Schwankungen ausgleichen. Was umso komplizierter wird, je mehr Strom aus volatilen Quellen ins Netz kommt. Genau an dieser Stelle setzt das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ – kurz das Solarspitzengesetz – an. Es gilt seit dem 25. Februar 2025 und soll mit dafür sorgen, dass Netzbetreiber ihre Netze auch künftig stabil halten können.
Was genau fordert das Solarspitzengesetz?
Das Wichtigste vorab: Alle im Solarspitzengesetz festgeschriebenen neuen Anforderungen oder Einschränkungen gelten ausschließlich für Anlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 100 Kilowattpeak, die nach dem 25. Februar 2025 installiert wurden oder künftig werden. Für ihren Betrieb sind jetzt ein intelligentes Messsystem (iMsys) und eine sogenannte Steuerbox vorgeschrieben. Diese beiden Geräte ermöglichen es dem Netzbetreiber – hier in Ingelheim also der Rheinhessischen –, die Einspeisung viertelstündlich zu erfassen und gegebenenfalls regelnd einzugreifen. Sprich, einzelne Anlagen vom Netz zu nehmen, wenn wegen zu hoher Einspeisung eine Überlastung droht.
Interessanterweise besteht die Option, auf die Steuerbox zu verzichten. Das führt dann aber zu spürbaren Einbußen bei den Erlösen aus der Einspeisung. Denn ohne eine Steuerbox reduziert sich die zulässige Einspeisung von Solarenergie auf maximal 60 Prozent der Kapazität. Dazu kommt ein weiterer Aspekt, der ebenfalls bei der Einschränkung der Vergütung ansetzt und so einen Anreiz liefern soll, den erzeugten Strom möglichst selbst zu nutzen: In Zeiten, in denen an der Strombörse die Preise ins Negative fallen, erhalten Betreiber:innen der vom Gesetz betroffenen PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr.
Lohnt sich Photovoltaik noch?
Die Antwort auf diese Frage fällt im Grunde genauso aus, wie vor Inkrafttreten des Gesetzes: Ja, wenn die Bedingungen stimmen. Und mit Bedingungen sind nicht nur die baulichen Voraussetzungen gemeint – also etwa ein unverschattetes Dach mit geeigneter Ausrichtung und Neigung. Die inzwischen ohnehin eher geringen Einspeisevergütungen machen den Eigenverbrauch schon seit Jahren zum entscheidenden Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg eines Solarkraftwerks. Das bedeutet: Weniger ist manchmal mehr. Tatsächlich kann es rein monetär betrachtet durchaus sinnvoll sein, nicht die ganze verfügbare Fläche mit den schwarz-bläulich schimmernden Modulen zu belegen, sondern die Leistung an den Strombedarf anzupassen, statt so viel Strom wie möglich zu produzieren.
Darüber hinaus spielen Stromspeicher eine zunehmend wichtigere Rolle. Denn wer solch eine Batterie gleich mitinstalliert, kann damit seinen Eigenverbrauch deutlich erhöhen. Und läuft seltener Gefahr, finanzielle Einbußen zu erleiden, die mit dem neuen Gesetz einhergehen. Denn ein Stromspeicher reduziert das Risiko, dass der Netzbetreiber bei einem Überangebot die Anlage komplett abschaltet. Einfach, weil der Strom ohnehin nicht ins Netz, sondern in den Akku gelangt und später verbraucht wird. Das gleiche Prinzip gilt für den Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen an der Börse. Und weil die Preise für Stromspeicher mittlerweile auf ein durchaus bezahlbares Niveau gefallen sind, werden diese Aggregate für immer mehr private Solarprojekte zum wichtigen Faktor in der Kalkulation.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die neuen geforderten Geräte?
Für den vorzeitigen freiwilligen Einbau des intelligenten Messsystems berechnet die Rheinhessische einmalig 100 Euro. Ist ohnehin der Einbau eines solchen Zählers verpflichtend – etwa wegen eines Stromverbrauchs jenseits der 6000 Kilowattstunden jährlich –, kommt für die Montage keine Rechnung. Die Kosten für den Betrieb sind nach der Anlagenleistung gestaffelt: bis 15 Kilowatt 50 Euro pro Jahr, von 16 bis 25 Kilowatt 110 Euro pro Jahr und von 26 bis 100 Kilowatt 140 Euro pro Jahr. Die Steuerbox schlägt jährlich mit etwa 50 Euro zu Buche.
Das gilt es, bei der Planung zu beachten.
Wie schon erwähnt, rückt das Solarspitzengesetz den Eigenverbrauch in den Fokus. Mehr denn je gilt also die Regel: je höher die Eigennutzung, desto besser. Für all jene, die mit einer PV-Anlage liebäugeln, bedeutet dies, dass sie sich sehr genau mit der Frage auseinandersetzen müssen, was genau mit dem Strom vom Dach passiert. Wer bereits ein E-Auto fährt oder absehbar eines anschaffen möchte, ist höchstwahrscheinlich auf der sicheren Seite. Gleiches gilt für Hauseigentümer:innen, die von vornherein auf einen Stromspeicher setzen. Denn auch der erhöht den Eigenverbrauch. Schließlich ermöglicht er es, am Tag erzeugten Strom abends oder nachts zu verwenden, wenn keine Sonne mehr scheint. Davon abgesehen, gibt es schon heute intelligente Managementsysteme, die den verfügbaren Strom optimal verteilen. Darüber nachzudenken, kann sich ebenfalls lohnen.
Um eine geplante Anlage anzumelden, hat die Rheinhessische ein Portal eingerichtet. Hier gilt es lediglich, die entsprechenden Felder des Formulars auszufüllen. Die Rheinhessische bearbeitet die Anfrage und schickt schnellstmöglich die Installationszusage zu oder fragt nach, sollten wichtige Informationen fehlen.
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