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Das Motiv zeigt eine junge Frau in einer blauen Jeanskombi. Sie steht neben Ihrem E-mobil lädt Ihr Fahrzeug an einer Wallbox. ©Adobe Stock - rh2010
ElektromobilitätRegional

Neue E-Auto-Förderung: So sichern Sie sich bis zu 6.000 Euro.

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Im März 2026 wurden in Deutschland erstmals mehr Elektroautos als Benziner neu zugelassen – die Elektromobilität nimmt deutlich an Fahrt auf. Auch in Ingelheim und Umgebung steigen immer mehr Menschen um Die Gründe dafür liegen auf der Hand“, erklärt Lisa Gehrig, Geschäftsbereichsleiterin Markt von der Rheinhessischen: Zum einen hat die Bundesregierung die Förderung für E-Autos neu an den Start gebracht. Diesmal gestaffelt, sodass Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Umstieg jetzt bis zu 6.000 Euro erhalten. Zum anderen sorgen die hohen Spritpreise für ein Umdenken.Die Rheinhessische als Ihr regionaler Partner begleitet Sie bei diesem Wechsel und macht Elektromobilität für alle Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsgebiet günstig und einfach: Mit maßgeschneiderten Ökostromtarifen für das Laden an der heimischen Wallbox und mit einer Ladekarte für ganz Europa.  

E-Auto-Förderung 2026: Welche Fahrzeuge werden bezuschusst?

Ziel der E-Auto-Förderung 2026 ist es, Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen den Umstieg zur E-Mobilität zu erleichtern. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender beziehungsweise mit Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Förderung gilt nicht für Gebrauchtwagen.

Die Staffelung der E-Auto-Förderung auf einen Blick.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren

vollelektrische Fahrzeuge
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren

Plug-in-Hybride*
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren

vollelektrische Fahrzeuge
Haushalt mit einem Kind
unter 18 Jahren

Plug-in-Hybride*
Haushalt mit zwei Kindern
unter 18 Jahren

vollelektrische Fahrzeuge
Haushalt mit zwei Kindern
unter 18 Jahren

Plug-in-Hybride*
Bis 45.000 Euro 5.000 Euro 3.500 Euro 5.500 Euro 4.000 Euro 6.000 Euro 4.500 Euro
45.001 – 60.000 Euro 4.000 Euro 2.500 Euro 4.500 Euro 3.000 Euro 5.000 Euro 3.500 Euro
60.001– 80.000 Euro 3.000 Euro 1.500 Euro 3.500 Euro 2.000 Euro 4.000 Euro 2.500 Euro
80.001 – 85.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 3.500 Euro 2.000 Euro 4.000 Euro 2.500 Euro
85.001–
90.000 Euro
nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 Euro 2.500 Euro

*Förderungen für Plug-in-Hybride und Range Extender gibt es nur, wenn sie höchstens 60 g CO2/km ausstoßen oder über eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km (EAER-City-Wert) verfügen. Ihre Erstzulassung muss zudem bis zum 30. Juni 2027 erfolgen.

FZD-Onlineportal: Wo Sie den Förderantrag stellen.

Seit dem 19. Mai 2026 können die Anträge online über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt werden. Unter foerderzentrale.gov.de lassen sich auch noch rückwirkend Förderungen beantragen für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Förderanträge müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Und zwar ausschließlich online über das Antragsportal Förderzentrale Deutschland. Hierzu ist eine BundID mit hohem Vertrauensniveau erforderlich (entweder Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat). 

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Kauf- oder Leasingvertrag (inklusive Datum und Fahrzeugdaten) 
  • Die zwei neuesten Einkommensteuerbescheide von jeder zum Haushaltjahreseinkommen beitragenden Person (maximal 3 Jahre alt) 
  • Nachweis über förderrelevante Kinder, falls nicht im Steuerbescheid enthalten 
  • EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) für Plug-in-Hybride/Range Extender, falls die CO2-Emissionen über 60 g/km liegen 

Spritpreise und Steuervorteile: Warum sich der Umstieg jetzt lohnt.

Wer sich für ein E-Auto entscheidet und unterhalb der entsprechenden Einkommensgrenze liegt, kann sich zwischen 1.500 und 6.000 Euro Förderung sichern. Doch auch die hohen Spritpreise, eine immer größere Auswahl an E-Fahrzeugmodellen und die Befreiung von der Kfz-Steuer bis Ende 2035 machen den Umstieg für mehr Menschen in Deutschland attraktiver. 

Das bietet die Rheinhessische in Sachen E-Mobilität.

Als nachhaltiger Energieversorger gestaltet die Rheinhessische die Mobilitätswende in Ingelheim und der Region seit vielen Jahren mit. So bietet die Rheinhessische derzeit zwei verschiedene Ökostromtarife an, mit denen Kundinnen und Kunden ihr E-Auto zu Hause bequem und günstig an der eigenen Wallbox laden können – sofern diese vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde. Mit dem Tarif Ladefix profitiert man vor allem nachts von besonders günstigen Preisen – und das nicht nur beim Laden des E-Autos. Der Tarif Ladeflex hingegen eignet sich perfekt für diejenigen, die ihr Elektrofahrzeug ganz flexibel zu jeder Tageszeit aufladen möchten. Alle neueren Wallboxen gelten gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Hierfür bietet die Rheinhessische ab Herbst zwei neue Ladestromtarife. Einen mit einer pauschalen Vergünstigung – unabhängig davon, ob die Wallbox an einen separaten Stromzähler angeschlossen ist oder nicht. Und einen zweiten Tarif mit einer Netzentgeltreduzierung pro verbrauchter Kilowattstunde der Wallbox  – dieser Tarif ist jedoch nur mit einem separaten Stromzähler erhältlich.  

Darüber hinaus hat die Rheinhessische als Partner von ladenetz.de auch für all jene, die eine praktische und günstige Lösung für das Laden unterwegs suchen, eine Ladekarte mit der entsprechenden Ladeapp im Portfolio. Damit haben E-Auto-Fahrerinnen und Fahrer deutschlandweit Zugang zu über 130.000 Ladepunkten und europaweit sogar zu mehr als 470.000 – erkennbar am ladenetz-Logo. Besonders praktisch: Ganz gleich, wo man auch lädt – Ansprechpartner bleibt die Rheinhessische. 

Weitere Infos finden Sie hier.

FAQ.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung.



Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderhöhe ist gestaffelt und hängt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie der Zahl der förderrelevanten Kinder ab. Für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge liegen die Zuschüsse zwischen 3.000 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Range-Extender zwischen 1.500 und 4.500 Euro. 

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 80.000 Euro beträgt. Bei bis zu zwei weiteren Kindern unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze auf bis zu 90.000 Euro. Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständige erhalten keine Förderung für Dienstwagen – außer das Fahrzeug wird privat zugelassen und zählt nicht zum Betriebsvermögen. 

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert werden Kauf oder Leasing neuer Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Dazu zählen reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride und Range Extender. Letztere müssen bestimmte Anforderungen in Sachen Klimaschutz erfüllen: höchstens 60 Gramm CO2-Ausstoß je Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern innerorts. Zudem muss die Erstzulassung von Hybridfahrzeugen bis spätestens 30. Juni 2027 erfolgen. Generell gibt es keine Liste mit förderfähigen Fahrzeugmodellen und auch keine Listenpreis-Obergrenze. Sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden, sind also auch hochpreisige Modelle förderfähig.

Werden auch Gebrauchtwagen gefördert?

Nein, die Förderung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge, die zuvor weder in Deutschland noch andernorts zugelassen waren. 

Gilt die Förderung auch für geleaste Fahrzeuge?

Ja, sowohl Kauf als auch Leasing von Neufahrzeugen werden gefördert – sofern das Fahrzeug auf den Antragssteller zugelassen wird. 

Sind auch Fahrzeuge förderfähig, die nicht in Deutschland oder einem EU-Land gekauft wurde?

Ja, der Kaufort ist für die Förderung unerheblich. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug erstmals ab dem 1.Januar in Deutschland zugelassen wird.  

Ab wann kann die Förderung beantragt werden?

Erst nach der Zulassung des Neufahrzeugs. Eine Antragsstellung vor der Zulassung ist nicht möglich. 

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung eingereicht werden. 

Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Förderung wird nachträglich von der zuständigen Bundeskasse überwiesen – innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Bewilligungsbescheids durch die Förderzentrale Deutschland (FZD). Beim Autokauf leisten Sie also zunächst eine entsprechende Vorauszahlung.  

Wie viele Anträge sind pro Haushalt möglich?

Pro Haushalt können maximal zwei Anträge gestellt werden. Jedes antragsberechtigte Haushaltsmitglied kann aber nur eine Förderung für ein Fahrzeug erhalten.  

Was passiert, wenn ich mein E-Auto vor Ablauf von 36 Monaten verkaufe?

Dann muss die Förderung anteilig oder vollständig zurückerstattet werden. Einzige Ausnahme: wenn innerhalb von 6 Monaten ein gleichwertiges, förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird. Weitere Informationen rund um die E-Auto-Förderung 2026 finden Sie auch auf der Website der BAFA.

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