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RheinhessischeEntlastungspaketeEnergiemarkt aktuell

Neuerungen bei den Preisbremsen: Vorteile für tageszeitvariable Tarife, wie z.B. Heizstrom.

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Ganz konkret: So wirken sich die Entlastungspakete aus.

Seit März 2023 sorgen die Preisbremsen für Entlastungen bei Strom- und Gaskosten. Jetzt steuert der Gesetzgeber bei tageszeitvariablen Tarifen nach.

Die Energiekrise hat an Dramatik verloren. Trotzdem schauen viele Menschen sorgenvoll in die Zukunft. Ein Grund: hohe Preise in viele Lebensbereichen. Bei Strom und Gas sorgen hier seit vergangenem Jahr die Preisbremsen für eine gewisse Entlastung. Jetzt hat der Bundesrat einige Änderungen beschlossen – mit Vorteilen für Kund:innen beim Heizstrom.

Was bringt mir die Strompreisbremse?

Seit Januar 2023 ist der Strompreis bei Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) begrenzt. Dieses Limit gilt für 80 Prozent des für 2023 prognostizierten Jahresverbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Jede Kilowattstunde darüber schlägt dann mit dem im Vertrag stehenden Arbeitspreis zu Buche. Im Fall der Grundversorgung bei der Rheinhessischen mit brutto 43,07 ct/kWh. Die gesetzliche Regelung zur Strompreisbremse trat im März 2023 und rückwirkend zum Januar 2023 in Kraft. Sie gelten bis Ende 2023.

Ein Rechenbeispiel für Kund:innen der Rheinhessischen. Zugrunde gelegt ist ein typischer Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Daraus ergeben sich folgende Zahlen für das Jahr 2023:

Jährliche Stromkosten ohne Strompreisbremse: 1.605,72 Euro

Jährliche Stromkosten mit Strompreisbremse ohne Energiesparmaßnahmen: 1.519,74 Euro

Jährliche Stromkosten mit Strompreisbremse und einem um 20 Prozent geminderten Stromverbrauch: 1.235,44 Euro

Die Strompreisbremse beinhaltet einen weiteren signifikanten Kosteneinspareffekt: Jede gesparte Kilowattstunde oberhalb des Einsparziels von 20 Prozent wird auf Basis des regulären Tarifs verrechnet – also bei der Rheinhessischen bis Ende 2023 mit 43,07 ct/kWh. Bei einer Einsparung von 30 Prozent statt 20 Prozent wird die Jahresabrechnung zusätzlich um 150,75 Euro für zu hoch gezahlte Abschläge gemindert.

Das Beispiel zeigt anschaulich: Strom zu sparen wirkt sich massiv auf die Energiekosten aus.

Ausführliche Fragen und Antworten zur Strompreisbremse finden Sie hier und in nachfolgendem Video.

Zum 01.01.2024 senkt die Rheinhessische die Preise deutlich unter den Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde.

Energiepreisbremsen.

Jetzt individuelle Entlastung berechnen.

Dieser Entlastungsrechner berücksichtigt die Berechnung der für das Jahr 2023 geltenden Strom- bzw. Gaspreisbremse für Privathaushalte und Kleingewerbe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden in der Sparte Strom bzw. bis zu 1.500.000 Kilowattsunden in der Sparte Gas. Sie profitieren ausschließlich von den Entlastungen, sofern Ihr Arbeitspreis über dem Referenzpreis von 40 ct/kWh für Strom bzw. 12 ct/kWh für Gas liegt.

Wir zeigen Ihnen Ihren voraussichtlichen Abschlag mit und ohne Berücksichtigung der Preisbremsen auf. Sie erhalten mit der Berechnung lediglich einen Anhaltspunkt über die voraussichtliche Entlastung bei Ihren Energiekosten. Die finalen Entlastungsbeträge sind Bestandteil Ihrer nächsten Rechnung.

Ihre aktuellen Energiepreise finden Sie auf Ihrem letzten Preisanpassungsschreiben. Dieses ist beispielsweise im Kundenportal unter anmeldung.rheinhessische.de im Bereich Downloads archiviert.

Neuregelung der Preisbremsen für tageszeitvariable Tarife wie Heizstrom.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat nach dem Bundestag Ergänzungen an den Strom- und Gaspreisbremsen verabschiedet. Unter anderem schließt der Gesetzgeber so die bisher bestehende Lücke bei tageszeitvariablen Tarifen, also Hoch- und Niedertarifen. Dazu zählen beispielsweise auch Tarife für Heizstrom. Denn Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, wurden bisher durch den geltenden Referenzpreis von 40 ct/kWh mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet, da die meisten Heiztarife ohnehin preislich unter dem normalen Haushaltsstrom lagen. So auch bei der Rheinhessischen. Vom 1. August 2023, und damit nicht rückwirkend, bis zum 31. Dezember 2023 gilt bei tageszeitvariablen Tarifen eine zusätzliche Entlastung beim Niedertarif. Hier liegt der Preisdeckel bei 28 ct/kWh. Die Neuregelung greift damit auch bei Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen mit Netzentnahmestellen, die bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen und über einen zeitvariablen Tarif, inkl. vorhandenem Zweitarifzähler, beliefert werden. Die Auszahlung der zusätzlichen Entlastung erfolgt wahrscheinlich als Einmalbetrag mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Darüber wird die Rheinhessische in einem Schreiben gesondert informieren.

Ermittlung des Referenzpreises für tageszeitvariable Tarife: Gewichteter Durchschnitt von 28 ct/kWh, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Niedertarifs innerhalb einer Woche und 40 ct/kWh, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Hochtarifs innerhalb einer Woche.

 

Was bedeutet „Abschöpfung von Zufallsgewinnen“ im Zusammenhang mit der Strompreisbremse?

Um die Entlastung von Haushalten und Unternehmen zu finanzieren, werden Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft. Das bedeutet, dass Kraftwerksbetreiber einen bestimmten Teil ihrer Erlöse abführen müssen, die dann den Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Stromabrechnung gutgeschrieben werden. Mit der Abschöpfung von Zufallsgewinnen setzt die Bundesregierung verbindliches EU-Recht um. Konkret sind das die Vorgaben aus der Notfallverordnung (EU) 2022/1854. Diese müssen national angewandt und umgesetzt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Was bringt mir die Gaspreisbremse?

Zusammen mit der Strompreisbremse haben Bundesregierung und Bundesrat die Gaspreisbremse verabschiedet. Der Preis pro Kilowattstunde Gas wird bei 12 Cent gedeckelt. Auch hier gilt die staatliche finanzierte Begrenzung nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Jede Kilowattstunde mehr wird mit dem im Vertrag festgeschriebenen Preis abgerechnet. Als Berechnungsgrundlage dient der kalkulierte Gasverbrauch aus dem Septemberabschlag 2022. Wie der Strompreisdeckel gilt auch die Regelung für Gas für das gesamte Jahr 2023, eine Verlängerung bis April 2024 ist angedacht.

Hinzu kommt eine weitere, eklatante Entlastung: Seit Oktober 2022 beträgt die Mehrwertsteuer für Erdgas nur noch 7 statt 19 Prozent. Diese Maßnahme ist ebenfalls bis April 2024 befristet.

Auch an dieser Stelle ein Rechenbeispiel für Kund:innen der Rheinhessischen mit einem typischen Haushalt. Ein gemittelter monatlicher Gasverbrauch von 1.250 Kilowattstunden – das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden – aus dem Abschlag September 2022 ergeben sich folgende Zahlen für das Jahr 2023:

Jährliche Gaskosten ohne Gaspreisbremse: 2.359,66 Euro

Jährliche Gaskosten mit Gaspreisbremse ohne Energiesparmaßnahmen: 1.981,66 Euro

Jährliche Gaskosten mit Gaspreisbremse und einem um 20 Prozent verminderten Gasverbrauch: 1.610,69 Euro

Auch bei der Gaspreisbremse gilt: Jede eingesparte Kilowattstunde über das Ziel von 20 Prozent hinaus wird mit dem Tarifpreis des Energieversorgers gutgeschrieben. Bei einem reduzierten Jahresverbrauch von 70 Prozent statt 80 Prozent bedeutet das eine Minderung der Jahresrechnung um weitere 222,45 Euro.

Achtung: Die Preisbremse gilt auch für Fern- und Nahwärme. Hierbei ist der Höchstpreis mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.

Hier und in nachfolgendem Video finden Sie weitere Fragen und Antworten zur Gas- und Wärmepreisbremse.

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