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Energiemarkt aktuellRheinhessische

Jahresabrechnung: Das ändert sich 2024

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Technische und gesetzliche Vorgaben haben die Jahresabrechnungen 2023 für Strom, Gas, Wärme und Wasser massiv verkompliziert. Das meiste davon bleibt leider auch in diesem Jahr noch aktuell – etwa die Preisbremsen, die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze auf Erdgas und die aufzuschlüsselnden Kosten für CO2. Folglich gibt es auch in diesem Jahr wieder genug gute Gründe, die Rechnung im Detail zu erklären.

Nach mehr als zwei turbulenten Jahren hat sich der Energiemarkt 2024 wieder beruhigt. Die staatlichen Unterstützungen – also die Strom- und Gaspreisbremse und die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Erdgas – liefen aus. Trotzdem spielen sie auf der Jahresabrechnung 2024 noch eine Rolle. „Für die allermeisten Kund:innen berücksichtigt die Jahresabrechnung die Verbräuche im Zeitraum von November des Vorjahres bis Oktober des aktuellen Jahres. Deshalb greifen die Preisbremsen noch für zwei Monate. Und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Erdgas geht sogar bis Ende März in die Jahresabrechnung ein“, präzisiert Paul Saraev vom Kundenservice der Rheinhessischen. Für einen genauen Überblick und bestmögliche Transparenz sorgt eine aktuelle Beispielrechnung für Strom, Gas und Wasser in der Rubrik Services. Sie geht auf alle Rechnungsbestandteile im Detail ein. Im Folgenden erklärt die Rheinhessische, was genau sich gegenüber der Rechnung 2023 ändert und worauf Kund:innen achten sollten.  

Warum weist die Jahresabrechnung noch Preisbremsen aus?

2023 waren sie in aller Munde, in diesem Jahr spricht niemand mehr davon: die Preisbremsen für Strom und Erdgas. Weil sich die Situation auf den Energiemärkten glücklicherweise wieder normalisiert hat, sind sie wie geplant zum 1. Januar 2024 ausgelaufen. Trotzdem sind sie für die allermeisten auch noch für die aktuelle Jahresabrechnung relevant und folglich ausgewiesen. Denn die überwiegende Mehrheit der Kund:innen der Rheinhessischen erhält eine Abrechnung, in der die Verbräuche von November 2023 bis Oktober 2024 berücksichtigt sind. Demnach fallen bei dieser großen Gruppe die staatlich vergünstigten Strom- und Gaspreise noch für die Monate November und Dezember 2023 in den Abrechnungszeitraum. Und genau das führt dazu, dass die Rheinhessische alle wichtigen Informationen zu den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme sowie die Erstattungsbeträge in der Jahresabrechnung aufführt. Diese Posten für die jeweilige Energieart stehen gleich auf der ersten Seite der Jahresabrechnung. Genaue Angaben zu den Preisbremsen und zum jeweiligen Entlastungskontingent macht die Rheinhessische außerdem in der detaillierten Kalkulation der Verbrauchskosten je Energieart. Zur Erinnerung: Die Preisbremsen haben ab Januar 2023 die Arbeitspreise pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Strom bei 40 Cent, für Gas bei 12 Cent, für Wärme bei 9,5 Cent und für Heizstrom bei 28 Cent zu Schwachlastzeiten. Sie galten allerdings nur für eine Menge, die 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs entsprach. 

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Paul Saraev, Leiter Kundenservice

Was hat es mit den zwei verschiedenen Mehrwertsteuersätzen für Gas auf sich?

Gleich auf Seite1 der Abrechnung fallen zwei Positionen für Erdgas auf. Hier gilt im Grunde das Gleiche wie bei den Preisbremsen. Die Regelung, die Mehrwertsteuer für Erdgas von 19 auf 7 Prozent zu senken, lief zum 1. April 2024 aus – mitten im Abrechnungszeitraum. Folgerichtig profitierten auch von dieser zweiten staatlichen Unterstützung jede Menge Kund:innen. Und zwar für fünf Monate – von Anfang November bis Ende März. Die Rheinhessische rechnet also einen Teil des Verbrauchs zum reduzierten und den verbleibenden Teil zum regulären Mehrwertsteuersatz ab und weist die Mengen und die Kosten entsprechend aus. Wichtig zu wissen: Auf ihrer interaktiven Beispielrechnung geht die Rheinhessische nur auf den Regelsteuersatz ein.  

Auf einen Blick: Guthaben, Abschläge und Entlastungen.

Zugegeben so eine Jahresabrechnung ist und bleibt komplex. Auch ohne Preisbremsen und mit nur einem Mehrwertsteuersatz. Denn die Rheinhessische muss darin neben den Verbrauchs- und Preisdaten auch technische und gesetzliche Details ausweisen. Zum Beispiel zum aktuellen Strommix oder Vergleichszahlen zum eigenen Energieverbrauch. Damit Kund:innen nicht den Überblick verlieren, stehen die wichtigsten Angaben auf dem Deckblatt und der ersten Rechnungsseite. Das Deckblatt weist den Rechnungsbetrag des Bezugsjahrs übersichtlich aus – Kund:innen sehen auf einen Blick, ob sie Geld zurückbekommen oder nachzahlen müssen. Ebenso hebt die Rheinhessische die Höhe der neuen Abschläge auf dem Deckblatt hervor. Auf der ersten Rechnungsseite finden sich zudem die Verbrauchsdaten sortiert nach Energieart sowie die Entlastungsbeträge aus den Preisbremsen. 

Wie kann ich die Abrechnung selbst überprüfen?

Das ist im Grunde sehr leicht. Gleich in der ersten Zeile finden Kund:innen die tatsächlichen Verbrauchskosten auf Basis ihres gewählten Tarifs. Je nach Energieart werden davon die Entlastungsbeträge der Preisbremsen abgezogen. Über deren Höhe hat die Rheinhessische bereits in den verschickten Anschreiben informiert. 

Von dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag subtrahiert die Rheinhessische anschließend die bereits geleisteten Zahlungen. Diese bestehen aus zwölf Abschlägen. Heraus kommt dann entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung. 

 

Beispiel Gas:

Gasgesamtkosten brutto 

- Entlastungspaket Preisbremse 

- 12 x Abschlagszahlungen 

= Guthaben oder Forderung 

So viel kostet CO2.

Nicht zuletzt muss die Rheinhessische die Kosten für den CO2-Ausstoß auf der Rechnung gesondert ausweisen – das schreibt das sogenannte CO2-Kostenaufteilungsgesetz seit 2023 vor. Es soll Mieter:innen, die in unsanierten Gebäuden leben, von erhöhten Heiz- und Warmwasserkosten entlasten. Die Angaben finden Kund:innen auf den Detailseiten für Erdgas und Wärme. Sie stehen neben dem Arbeitspreis und werden – wie Umlagen – hinzuaddiert. Um die CO2-Kosten zu errechnen, multipliziert das System den jeweiligen Verbrauch mit dem vom Gesetzgeber festgelegten CO2-Preis pro Kilowattstunde. Diese Kosten teilen sich dann entsprechend den Vorgaben Mieter:innen und Vermieter:innen. Der jeweilige Anteil hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. 

Wann kommt die Jahresabrechnung?

Die Rheinhessische verschickt die Jahresabrechnung für Ingelheimer:innen üblicherweise Mitte November – gleich ob online oder in Papierform. Folglich ist es völlig normal, dass Kund:innen, die auf Onlinerechnung umgestellt haben, ihre Abrechnung etwas früher erhalten. 

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