Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist und bleibt ein wichtiger Hebel, um Energie zu sparen und den Klimaschutz voranzutreiben. Besonders viel Potenzial schlummert dabei oft im Heizungskeller. Aber auch undichte Fenster und Türen oder nicht ausreichend gedämmte Wände lassen wertvolle Wärme entweichen. Damit die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral wird, hat die Bundesregierung die Fördermittel an die Vorgaben des novellierten Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, angepasst.
Deutschland hinkt beim Erfüllen der Klimaziele nach wie vor hinterher – vor allem im Wärmesektor. Denn viele Heizungen emittieren deutlich mehr CO2, als nötig wäre. Kurz gesagt: Hier steckt nach wie vor viel Potenzial für zusätzlichen Klimaschutz. „Sehr viele Heizungen in Deutschland sind schlicht alt und allein dadurch ineffizient“, weiß Stefan Brehm, Experte für Energiedienstleistungen bei der Rheinhessischen, und ergänzt: „Gerade mit Blick auf die anstehende Wärmewende und die Vorgaben des neuen GEG lohnt es sich, beim Heizsystem und bei der Gebäudedämmung genauer hinzuschauen – und von den neuen Förderungen zu profitieren. Das entlastet auch das Portemonnaie. Denn Heizung und Warmwasserbereitung machen durchschnittlich rund drei Viertel des Gesamtenergieverbrauchs in Privathaushalten aus.“
Anpassung der Förderungen an die GEG-Novelle.
Um mehr Menschen dazu zu bewegen, die Heizungstechnik und Außenfassade ihrer Immobilie zu sanieren und so einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Treibhausgasausstoßes zu leisten, hat die Politik zum Jahreswechsel 2024 das GEG reformiert und parallel dazu die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Das Ziel: den Klimaschutzeffekt maximieren und so bis spätestens Ende 2044 fossile Brennstoffe wie Öl und Gas durch erneuerbare Energien ersetzen.
Generell gilt in Zukunft: Wer ab 2024 seine mit rein fossilem Brennstoff betriebene Heizung gegen ein Modell austauscht, das sich zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben lässt, kann dafür staatliche Zuschüsse bis maximal 70 Prozent erhalten. Dabei ist eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent für jeden Umsteiger vorgesehen – unabhängig von der Höhe des Einkommens und der Größe des Grundstücks. Eigentümer:innen mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro, die selbst in dem Gebäude wohnen, profitieren von weiteren 30 Prozent Förderung. Wer bereits 2024 und 2025 in eine klimafreundliche Heizung investiert, bekommt zudem einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent vom Staat. 2026 und 2027 sinkt dieser sogenannte Speed-Bonus um jeweils 5 Prozent. In den Jahren danach jeweils um weitere 3 Prozent.
Wichtig zu wissen: Um die erwähnten maximal 70 Prozent Förderung zu erreichen, lassen sich die Zuschüsse kumulieren. Allerdings dürfen die Förderungen 30.000 Euro nicht übersteigen.
Darüber hinaus erhöht der Staat auch die steuerliche Abschreibung von Sanierungsvorhaben. Sie steigt bis Ende 2025 um 10 Prozent auf 30 Prozent. Unterstützung erhalten Sanierer:innen für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen außerdem durch ein neues, zinsvergünstigtes Kreditangebot. Voraussetzung: Das Haushaltseinkommen liegt bei maximal 90.000 Euro pro Jahr.
„Im Bestand lässt sich ein besonders großer Klimaschutz- und Einspareffekt erzielen. Denn veraltete Heizungsanlagen oder undichte Fenster und Türen fressen nachweislich besonders viel Energie“.
Zuschüsse für die Heizung seit 2024 über die KfW.
Mit der Anpassung der Heizungsförderung an die GEG-Novelle hat sich auch die zuständige Behörde geändert. Statt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden sich Sanierer:innen seit 1. Januar 2024 an die staatliche Förderbank KfW. Wichtig zu wissen: Anträge lassen sich dort erst ab voraussichtlich Ende Februar stellen. Anders als bisher dürfen aber für eine Übergangszeit Eigentümer:innen den Heizungstausch bereits beauftragen und anschließend die Förderung beantragen. Vorausgesetzt, es liegt ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Heizungsbetrieb vor. Dafür einfach ab 1. Februar im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren.
Bestandssanierung weiter zentraler Baustein.
Über die sogenannte BEG EM können Hausbesitzer:innen Zuschüsse für verschiedene Sanierungsmaßnahmen rund um die Heizung beantragen. „Gerade im Bestand lässt sich einfach ein besonders großer Klimaschutz- und Einspareffekt erzielen. Denn veraltete Heizungsanlagen oder undichte Fenster und Türen fressen nachweislich besonders viel Energie“, betont Stefan Brehm. Die Unterstützung für Sanierungen an der Gebäudehülle liegt bei 15 Prozent – mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 20 Prozent. Das bedeutet: Für eine optimierte Dämmung der Außenwände oder den Fenstertausch erstattet der Bund bis zu 20 Prozent der Kosten. Gut zu wissen: Finanzielle Aufwendungen für Fachplanung und Baubegleitung werden mit bis zu 80 Prozent vom Bund bezuschusst. Auch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung – wie der hydraulische Abgleich – sind mit 15 Prozent weiter förderfähig.
Spezielle Boni für Heizungstausch und Wärmepumpen.
Für einzelne Maßnahmen – zum Beispiel beim Austausch der Fenster – können Eigentümer:innen von einem weiteren Förderbonus von 5 Prozent profitieren. Diese müssen allerdings Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans sein. Anlagen zur Wärmeerzeugung, Fachplanungen und Baubegleitungen sind von diesem Zuschuss ausgenommen. Einen speziellen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent gibt es zudem für den Einbau einer Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser-, Abwasser- oder Erdwärme nutzt. Alternativ gibt es 5 Prozent Zuschuss, wenn ein natürliches Kältemittel zum Einsatz kommt. Weitere Informationen rund um die Wärmepumpe.
Keine Zuschüsse für Gasheizungen mehr.
Für herkömmliche Gasheizungen hat der Gesetzgeber schon seit August 2022 grundsätzlich alle Zuschüsse gestrichen. Heißt: Gas-Brennwertkessel und dazugehörige Abgassysteme, Schornsteine und ähnliche Anlagen sind nicht mehr förderfähig. Gleiches gilt für Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen. Der Förderstopp ist eine Reaktion auf die anhaltende Energiekrise. Mit der Abkehr von Erdgas möchte die Bundesregierung die Abhängigkeit von verschiedenen Liefernationen langfristig reduzieren. Und so die Versorgungssicherheit nachhaltig stärken.
Erdgas als Wegbereiter für die Energiezukunft.
Klar ist aber auch, dass gasbetriebene Heizungen nicht von jetzt auf gleich aus den Haushalten verschwinden. Als Brückentechnologie bleiben Erdgasgeräte weiter wichtig. Zwar wird bei der Verbrennung grundsätzlich CO2 frei. Aber weniger als bei allen anderen fossilen Energieträgern. Somit entlasten alle, die etwa von Öl auf Erdgas umsteigen, das Klima. „Dazu kommt, dass die aktuelle Gerätegeneration aus dem Stand bis zu 20 Prozent weniger Brennstoff braucht als ein 20 Jahre alter Niedertemperaturkessel – allein aufgrund der Effizienzsteigerung“, weiß Stefan Brehm. Mittelfristig lässt sich die Ökobilanz von Erdgas schrittweise verbessern – durch die Beimischung von Bio-Methan. „Bereits heute kann Methan auf biologischem Weg oder über die Methanisierung von Wasserstoff hergestellt werden. Noch ist das allerdings nicht wettbewerbsfähig“, erläutert Stefan Brehm. Künftig könnten immer größere Mengen Bio-Methan dem klassischen Erdgas beigemischt werden. Dieses Gemisch wäre ein passender Energieträger für den langfristigen Übergang zum Heizen mit erneuerbaren Energien.
Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über aktuelle Zuschüsse und Maßnahmen. Alle aktuellen Fördersätze sind außerdem in der Übersicht zum Downloaden zusammengefasst.
Die Rheinhessische bietet Kund:innen an, sie bei Sanierungsvorhaben zu begleiten und zu beraten. Lesen Sie dazu das Interview mit Stefan Brehm, Energieberater bei der Rheinhessischen. Infos auch auf der Website.