Über 19 Jahre legte der Staat die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien auf den Strompreis um – mit jeder verbrauchten Kilowattstunde zahlten Stromkund:innen die EEG-Umlage. Ab 1. Juli fällt dieser zuletzt oft umstrittene Preisbestandteil vorzeitig weg. Die Rheinhessische gibt die Entlastung direkt und unkompliziert weiter.
Sie füllte insbesondere bei ihrer Bekanntgabe jedes Jahr im Herbst die Schlagzeilen: die EEG-Umlage. Vor 22 Jahren eingeführt und erstmals 2003 erhoben, dient sie dazu, den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren. Das schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, bislang vor. Denn für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Ökostrom erhalten Betreiber von EEG-Anlagen für 20 Jahre eine festgelegte Vergütung, die teilweise über dem aktuellen Marktpreis an der Strombörse liegt. Die Differenz zwischen diesen Ausgaben und Einnahmen gleicht der Staat mit der EEG-Umlage aus. Alle Haushalte und der mit Abstand größte Teil der Betriebe in Deutschland zahlen diesen Preisbestandteil automatisch mit ihrer Stromrechnung – für jede verbrauchte Kilowattstunde.
EEG-Umlage 2022 kräftig gesenkt.
Keine Frage: Fast zwei Jahrzehnte bildeten EEG und EEG-Umlage die Kerninstrumente der deutschen Energiewende. Und lange Jahre schrieben sie gemeinsam Erfolgsgeschichte. Deckten erneuerbare Energien bei Einführung des EEG im Jahr 2000 knapp 6,3 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland, hat sich der Wert bis 2021 mit etwas über 41 Prozent mehr als versechsfacht. Doch in den vergangenen Jahren geriet der Ausgleichsmechanismus zunehmend in die Kritik. Denn sein Anteil am Strompreis ist stetig gestiegen: Lag dieser zu Beginn im Jahr 2003 noch bei 0,41 Cent je Kilowattstunde, erreichte die EEG-Umlage 2018 und 2020 mit jeweils mehr als 6,7 Cent ihre Höchststände. Durch den Konjunktureinbruch infolge der Corona-Pandemie deckelte der Staat 2021 erstmals diesen Strompreisbestandteil: Statt zu steigen, verringerte sich die EEG-Umlage leicht auf 6,5 Cent je Kilowattstunde. Anfang 2022 sank sie durch einen Bundeszuschuss erneut – auf netto 3,72 Cent je Kilowattstunde, brutto macht der Strompreisbestandteil sogar 4,43 Cent je Kilowattstunde aus.
Der Abschied kommt vorzeitig.
Überlegungen, die EEG-Umlage sukzessive abzuschaffen, gibt es schon länger. Stattdessen sollte zunächst der 2021 eingeführte CO2-Preis die Finanzierung der Energiewende verstärkt übernehmen. Die neue Bundesregierung schuf schnell Fakten und datierte das Ende des Ausgleichsmechanismus auf den Jahresbeginn 2023. Doch jetzt geht es noch schneller. Denn die explodierenden Energiepreise veranlassten die Ampelkoalition bereits im Februar, das Aus der EEG-Umlage als Teil der sogenannten Entlastungpakete bereits zum 1. Juli 2022 zu beschließen. Bundestag und Bundesrat haben diesem Vorhaben Ende April zugestimmt. Künftig finanziert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF). Haushalte und Unternehmen sollen so ein Stück weit von den gestiegenen Strompreisen 2022 entlastet werden. Kund:innen der Rheinhessischen profitieren davon direkt und in vollem Umfang.
Entlastung von steigenden Stromkosten.
„Wir begrüßen die Entscheidung sehr, den Ausbau erneuerbarer Energien künftig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Denn Abgaben, Umlagen und Steuern machen immer noch rund 40 Prozent des Strompreises aus. Aufgrund der aktuellen Entwicklung auf den Beschaffungsmärkten sind die Staatsanteile der einzige Hebel, mit dem sich die zurzeit kräftig steigenden Energiepreise ein Stück weit kompensieren lassen“, erklärt Martin Wunderlich, Geschäftsführer der Rheinhessischen. Auch für die Kund:innen der Rheinhessischen verteuerten sich zum 1. Juni dieses Jahres die allgemeinen Preise in der Grundversorgung um brutto 4,02 Cent je Kilowattstunde. Das liegt vor allem daran, dass der regionale Grundversorger einsprang, weil Discounter und andere Anbieter in den vergangenen Monaten reihenweise die Belieferung ihrer Kund:innen plötzlich einstellten. Teilweise, weil sie insolvent gingen, teilweise ohne Insolvenz anzumelden. Martin Wunderlich ergänzt: „Normalerweise beschaffen wir Strom und Gas sehr vorausschauend Jahre im Voraus. Jetzt mussten wir für die zuvor fremdversorgten Kundinnen und Kunden kurzfristig Mengen zu den aktuellen Konditionen auf den Beschaffungsmärkten nachkaufen. Weil wir das nicht komplett kompensieren können, steigen die Preise in der Grundversorgung. Allerdings sehr moderat im Vergleich zu vielen anderen Anbietern.“
Unkompliziert vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren.
Ohne die EEG-Umlage zahlen alle Stromkund:innen ab 1. Juli 4,43 Cent brutto je Kilowattstunde weniger. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden macht das also eine Entlastung von rund 130 Euro im Jahr. Die Rheinhessische gibt diesen Vorteil 1:1 direkt und unkompliziert an alle Kund:innen weiter. Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern. Damit die Preisveränderung stichtaggenau ankommt, grenzt die Rheinhessische automatisch den Verbrauch ab 1. Juli ab. „Wir wissen sehr genau, wie wichtig diese Entlastung für unsere Kundinnen und Kunden ist. Dennoch: Wer seine Kosten nachhaltig senken möchte, kommt um das Thema Energiesparen nicht herum. Wir intensivieren deshalb unser Engagement in diesem Bereich. Zum Beispiel mit unseren Energieberatern und regelmäßigen Tipps in unserem Blog“, ergänzt Martin Wunderlich.
Osterpaket: Tempo für die Energiewende.
Das Ende der EEG-Umlage soll nach dem Willen der Bundesregierung die Energiewende keinesfalls ausbremsen. Im Gegenteil. Im Koalitionsvertrag sind ehrgeizige Ziele festgeschrieben – ganz gleich ob beim Ausbau erneuerbarer Energien, in puncto nachhaltige Mobilität oder bei der Wärmewende. Demnach plant die Politik, dass bis zum Ende des Jahrzehnts 80 Prozent des Stroms aus ökologischen Quellen stammen, bis 2035 schließlich 100 Prozent. Vor allem Sonnen- und Windkraft an Land und auf See stehen bei den Ausbaupfaden im Fokus, aber auch Energie aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Um ihre Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung zu Ostern ein umfangreiches Gesetzespaket auf den Weg gebracht – es soll das Tempo der Energiewende schrittweise erhöhen. Einen wesentlichen Teil davon bildet die Novelle 2023 des EEG und des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Der Referentenentwurf liegt seit Anfang März vor.
EEG-Novelle 2023: Sonnige Aussichten für Photovoltaik.
Der Entwurf des EEG 2023 fokussiert sich vor allem auf neue Anreize für den Ausbau der Photovoltaik und der Windkraft auf See. Betreiber von Solaranlagen etwa sollen wieder höhere Vergütungssätze erhalten – sofern sie ihren produzierten Ökostrom voll ins Netz einspeisen und nicht selbst verbrauchen. Dann gibt es bei Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung 12,5 Cent je Kilowattstunde. Zum Vergleich: Im März 2022 lag die aktuelle Einspeisevergütung gerade mal bei 6,63 Cent pro Kilowattstunde. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Anlagenbetreiber für den Eigenverbrauch und bei Direktlieferungen keine Umlagen mehr zahlen müssen. Ähnliches ist auch für Wärmepumpen geplant.
Anfang April hat das Kabinett das sogenannte Osterpaket beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Jetzt geht es im nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren, das es möglichst noch vor der Sommerpause durchlaufen soll. Die Abschaffung der EEG-Umlage bleibt davon unberührt, sie wird in einem anderen Verfahren als EEG-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Aufgrund der weiter steigenden Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine hat die Bundesregierung zusätzliche Hilfen für Haushalte und Unternehmen geplant.
Die Politik plant, dass bis zum Ende des Jahrzehnts 80 Prozent des Stroms aus ökologischen Quellen stammen, bis 2035 schließlich 100 Prozent. Deckten erneuerbare Energien bei Einführung des EEG im Jahr 2000 knapp 6,3 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland, hat sich der Wert bis 2021 mit etwas über 41 Prozent mehr als versechsfacht.