Die bloße Kenntnis über die Standorte und Leistungen der Anlagen ist der erste Schritt zur Planungssicherheit. Doch in Zeiten extremer Lastspitzen, die das Netz physisch überfordern, reicht dies nicht mehr aus. Wenn Angebot und Nachfrage trotz aller Vorkehrungen aus dem Gleichgewicht geraten und die Gefahr eines Netzausfalls droht, muss der Netzbetreiber aktiv eingreifen.
Genau hier setzt die Regelung des § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) an. Sie erlaubt der Rheinhessischen, bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen in Notfällen temporär zu drosseln – im Volksmund als Dimmen bekannt.
„Wir haben dafür zu sorgen, dass der Strom gerecht und gleichmäßig verteilt wird, ohne dass wir unser Netz überlasten“, beschreibt René Jacobi, stellvertretender Abteilungsleiter Messstellenbetrieb bei der Rheinhessischen, die Aufgabe. Die zeitweise Leistungsbeschränkung stellt die Ultima Ratio dar, um die Netzfrequenz und -spannung stabil zu halten und eine Überlastung des gesamten Niederspannungsnetzes zu verhindern.