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EnergieeffizienzRheinhessische

Dimmen für ein stabiles Stromnetz.

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Immer mehr Wärmepumpen, Klimaanlagen und E-Autos, die an der eigenen Wallbox in der Garage geladen werden, bringen die deutschen Stromverteilnetze an ihre Grenzen. Um die gewohnte Versorgungssicherheit zu erhalten, müssen Netzbetreiber wie die Rheinhessische  solche Geräte in ihrer Leistung beschränken. Wichtig zu wissen: Kund:innen entstehen dadurch keinerlei Nachteile. Stattdessen profitieren sie sogar von niedrigeren Netzentgelten. Allerdings müssen sie ihren Beitrag leisten. Denn das Energiewirtschaftsgesetz regelt in § 14a, dass Betreiber:innen solcher Anlagen in den sicheren Netzbetrieb einbezogen werden. Heißt konkret: Wer ab dem 1. Januar 2024 eine Wärmepumpe, eine Klimaanlage oder eine Wallbox installieren lässt, muss das der Rheinhessischen im Vorfeld melden. Neue Batteriespeicher sind ebenfalls meldepflichtig.

Alle Fachleute sind sich in ihrer Prognose einig: Der Strombedarf hierzulande wird in den kommenden Jahren deutlich ansteigen. Daraus ergeben sich gleich zwei Herausforderungen: Üblicherweise kommt einem hier als Erstes der verstärkte Zubau von Anlagen in den Sinn, die Strom aus regenerativen Quellen erzeugen. Aber damit ist es nicht getan. Eine stärkere Nachfrage verschärft auch die Anforderungen an Netzbetreiber wie die Rheinhessische: Vor allem dann, wenn viele Menschen gleichzeitig mehr Strom nutzen möchten, könnte es zu Engpässen in den Leitungen kommen. Übrigens: Nicht nur die zeitgleiche, starke Nachfrage nach elektrischer Energie ist für Netzbetreiber eine Herausforderung. Denn in einem Stromnetz müssen sich Angebot und Nachfrage immer die Waage halten. Was bedeutet, dass auch zu hohe Einspeiseleistungen Netzbetreiber vor Probleme stellen.

 

Warum kann es zu Engpässen im Stromnetz kommen?

Der Grund für dafür ist schnell erklärt: Keines der zahlreichen deutschen Verteilnetze ist für die prognostizierten Lasten ausgelegt. Um die Netzstabilität zu gewährleisten, mussten die Fachleute in den Leitstellen in den vergangenen Jahren immer öfter eingreifen. „Noch ist das zu handhaben“, weiß René Jacobi, stellvertretender Abteilungsleiter Messstellenbetrieb bei der Rheinhessischen. Aber mit jeder neuen Wärmepumpe und jedem neuen E-Auto wird die Angelegenheit komplexer und damit letztlich prekärer. Schon bald dürften die bislang erfolgreichen präventiven, auf Erfahrungswerten basierenden, manuellen Schalthandlungen nicht mehr ausreichen.

Weil bei einem Weiter-so im Netz und einem Zubau auf der Verbraucherseite Ausfälle der Infrastruktur absehbar sind, hat die Politik das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst. Dessen § 14a schreibt nun vor, dass Netzbetreiber Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Stromspeicher, die als Verbraucher fungieren, zeitweise in ihrer Leistung beschränken müssen. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von dimmen. „Wir haben dafür zu sorgen, dass der Strom gerecht und gleichmäßig verteilt wird, ohne dass wir unser Netz überlasten“, beschreibt René Jacobi die Aufgabe. Tatsächlich ist das Dimmen von großen Verbrauchern ein probates Mittel, Engpässe im Netz zu vermeiden.

Was bedeutet dimmen konkret?

Um überlastungsbedingte Ausfälle auszuschließen, verpflichtet das EnWG die Rheinhessische, Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung – also im Wesentlichen Wärmepumpen, Klimageräte, Wallboxen und Speicher – in Zukunft wenn nötig herunterzuregeln. Heißt: Wenn es die Situation erfordert, nehmen die Ingelheimer Fachleute aktiv Einfluss darauf, wie viel elektrische Energie diese Anlagen und Geräte ziehen. „Im Grunde handelt es sich um eine zeitlich befristete Stromrationierung“, erläutert René Jacobi das Verfahren. Selbstverständlich gelten hierfür klare Regeln. Etwa, dass nicht alle Anlagen gleich weit gedimmt werden, sondern abhängig von der maximalen Leistungsaufnahme – und vor allem diskriminierungsfrei. Ganz wichtig: Die Rheinhessische schaltet den Strom nie komplett aus. Eine gewisse Mindestleistung ist immer sichergestellt.

 

Wie funktioniert das Ganze?

Um ein Gerät zu dimmen, braucht die Rheinhessische Zugriff darauf. Den erhält sie durch ein sogenanntes intelligentes Messsystem (iMSys) und eine Steuerbox. Ein iMSys verfügt über eine Kommunikationseinheit, das sogenannte Gateway. Diese Baugruppe kann Daten senden – und in diesem Fall viel wichtiger – Signale empfangen, die über die angeschlossene Steuerbox an das in der Leistung zu drosselnde Gerät gelangen. Über den gleichen Weg gibt die Rheinhessische die volle Leistungsaufnahme wieder frei. „Wenn alle genannten Komponenten installiert sind und der Datenaustausch einwandfrei funktioniert, passiert eigentlich alles im Hintergrund. Unsere Kundinnen und Kunden müssen sich dann um nichts mehr kümmern“, erklärt René Jacobi.

 

Wann dimmt die Rheinhessische Netze?

Auch dieser Aspekt ist klar geregelt: Nur dann, wenn es einen Engpass im lokalen Ortsnetz gibt, darf die Rheinhessische die Leistung reduzieren. Aktuell für maximal zwei Stunden am Tag. Ob, wann und wie oft es dazu kommen wird, kann niemand seriös vorhersagen. „Bislang ist es noch nie zu einem Eingriff gekommen. Die Zukunft wird zeigen, wie oft es zu solchen Leistungsbeschränkungen kommt“, sagt René Jacobi. Unabhängig davon ist die Rheinhessische wie alle anderen deutschen Netzbetreiber verpflichtet, ihr Stromnetz sukzessive für die neuen Erfordernisse fit zu machen. Käme es in einem Bereich verstärkt zu Dimmungen, zwingt das Gesetz die Rheinhessische, zu handeln, also beispielsweise eine neue, moderne Trafostation in diesem Abschnitt zu errichten. „Genau genommen ist die aktuelle Dimmregelung nur eine Zwischenlösung. Um die Zeit zu überbrücken, die nötig ist, um die Stromnetze entsprechend auszubauen und zu digitalisieren“, bringt es René Jacobi auf den Punkt.

Was bedeutete das Dimmen für Betreiber:innen von Wärmepumpen oder Wallboxen?

Wer mit einer Wärmepumpe heizt, wird eine mögliche Leistungsreduktion höchstwahrscheinlich gar nicht bemerken. Denn wie andere Zentralheizungen verfügen diese Anlagen üblicherweise über Pufferspeicher mit warmem Wasser. Heißt: Moderne Heizungssysteme stellen auch dann noch eine gewisse Zeit lang Wärme bereit, wenn deren Erzeuger komplett ausfallen würde. Was beim Dimmen explizit nicht vorkommt (siehe oben). Die vorübergehend eingeschränkte Leistung dürfte sich also nicht auf die Raumtemperatur auswirken. Auch bei Klimageräten sollten sich negative Effekte in Grenzen halten.

Etwas differenzierter ist die Sache bei den Wallboxen zu betrachten. Wer sein E-Auto über einen längeren Zeitraum zum Laden ans Kabel hängt, muss nicht mit einem nur halbvollen Akku rechnen. Aber in bestimmten Situationen könnte es schon einmal knapp werden. Etwa an einem nasskalten Winternachmittag, wenn das Auto wegen eines weiteren Termins nur zwischen 17.30 und 19 Uhr an den Stecker kommt. In einem solchen Extremfall wäre es denkbar, dass die Batterie aufgrund der verminderten Leistung der Wallbox statt der üblichen 80 Prozent nur 50 Prozent ihrer Ladekapazität erreicht. Eben weil zu diesem Zeitpunkt viele nach Feierabend laden und gleichzeitig der Wärmebedarf steigt. Aber: Hierbei handelt es sich um ein theoretisches Szenario. Ob es dazu kommt, weiß heute noch niemand.

Gibt es einen Ausgleich, wenn Anlagen gedimmt werden?

Nicht nur, wenn es tatsächlich zur Dimmung kommt, sondern generell. Tatsächlich zahlen Betreiber:innen von neuen Wärmepumpen, Klimageräten, Wallboxen und Stromspeichern, auf deren Leistung die Rheinhessische Einfluss nehmen kann, geringere Netzentgelte. Dafür gibt es zwei Optionen: Bei der ersten Variante handelt es sich um eine pauschale Reduktion, die einmal pro Jahr vergütet wird. Bei Variante 2 vermindert sich das Netzentgelt um 60 Prozent. Allerdings ist hierfür ein separater Zähler nötig, den ein Elektrofachbetrieb vorbereiten muss. Denn der Bonus gilt nur für den von der dimmbaren Anlage verbrauchten Strom. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was müssen Betreiber:innen der genannten Anlagen und Geräte beachten?

Verpflichtend ist die Dimmregelung nur für Neuinstallationen. Stichtag war der 1. Januar 2024. Betreiber:innen solcher Anlagen und Geräte müssen diese unbedingt bei der Rheinhessischen anmelden. Auf der Website finden sich Online-Formulare dafür. Darüber hinaus gibt es dort auch Antworten auf zentrale Fragen.

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