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Das steht im neuen GEG. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Seit Monaten erhitzt die Debatte um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, die Gemüter. Deshalb hat die Bundesregierung einige wesentliche Änderungen an den Entwürfen vorgenommen und das Gesetz am 8. September endgültig beschlossen. Doch die meisten Menschen blicken längst nicht mehr durch, wann was genau auf sie zukommt. Die Rheinhessische gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wärme aus erneuerbaren Energien gilt als ein zentraler Schlüssel für den Weg in eine klimaneutrale Energiezukunft. Das Potenzial im Gebäudesektor ist groß – aktuell verursacht dieser rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland, das entspricht circa 0,4 Prozent weltweit. Dabei decken fossile Energieträger noch immer rund 80 Prozent des Wärmeverbrauchs in Deutschland. Die Wärmewende hin zu erneuerbaren Energien hilft aber nicht nur dem Klima: Wer ohne fossile Brennstoffe beim Heizen auskommt, macht sich außerdem langfristig unabhängig von steigenden Kosten für Erdgas und Öl – solange die Preise für Strom- und regenerative Brennstoffe stabil bleiben, liegen diese deutlich günstiger. Ab 2024 steigt auch der CO2-Preis, den Verbraucher:innen für den Ausstoß von CO2 pro verbrannte Kilowattstunde zahlen, wieder sukzessiv an. Deshalb sind die neuen Regeln der Bundesregierung für die Heizungsmodernisierung von großer Bedeutung. Die rechtliche Grundlage bildet die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, das 2024 in Kraft treten soll. Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was steht im GEG?

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt vor, dass ab nächstem Jahr in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Damit sind Gas- und Ölheizungen in den meisten Fällen für Bauherren in Zukunft tabu. Der Gesetzgeber koppelt die Vorgaben allerdings an weitere Bedingungen, die diese Schlussfolgerung deutlich entschärfen.

Wer ist von den Änderungen bereits 2024 betroffen?

Grundsätzlich gilt: Wer neu baut, muss sich für eine GEG-konforme Heizanlage entscheiden, also eine, die sich mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betreiben lässt. Bei Bestandsgebäuden hat die Bundesregierung die Vorgaben deutlich entschärft und an die sogenannte kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Aus dieser geht hervor, wie sich die künftige Wärmeinfrastruktur in der jeweiligen Region entwickeln soll, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Dadurch erhalten Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden mehr Zeit – und eine bessere Entscheidungsgrundlage bei der Wahl ihrer künftigen Wärmeversorgung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen die Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, alle anderen bis Ende 2028. Deshalb gilt die 65-Prozent-Regel erst dann, wenn die Kommune bereits eine Wärmeplanung vorweisen kann. Auch in Ingelheim werden erste Überlegungen zu einer kommunalen Wärmeplanung angestellt. Jetzt mehr erfahren!

Wann tritt das neue GEG in Kraft?

Nach langer Diskussion hat der Bundestag das GEG am 8. September 2023 beschlossen. Der Bundesrat bestätigte es am 29. September. Das Gesetz kann somit zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Einen Überblick über das neue GEG bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Besteht nach dem neuen GEG eine generelle Sanierungspflicht für Heizungen im Bestand?

Die gute Nachricht vorab: Bestehende Heizungen genießen einen langjährigen Bestandsschutz – erst am 1. Januar 2045 dürfen Heizkessel keine fossilen Energieträger mehr verbrennen. Das heißt: Niemand muss seine Heizung sofort austauschen, selbst die Reparatur der alten Anlage bleibt erlaubt. Allerdings spielt das Alter der Technik eine Rolle. Denn das GEG sieht vor, dass Heizungen mit veralteter Technik nach einer Betriebszeit von 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Davon ausgenommen sind wiederum Niedertemperatur- und Brennwertkessel, weil diese effizienter sind. Auch wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, darf die Heizung weiterbetreiben. Die Austauschpflicht tritt erst bei einem Eigentümerwechsel in Kraft. Und auch dann bleiben zwei Jahre Zeit, das Vorhaben umzusetzen.

Sobald ein kommunaler Wärmeplan vorliegt, soll es für besonders alte Heizungen in gut drei Jahren eine stufenweise Austauschpflicht ohne Ausnahmen geben. Das betrifft im ersten Schritt die Uraltheizungen, die bis 1989 in Betrieb gegangen sind. Ab 2031 folgen dann alle Heizungen, die bis Ende 1998 errichtet wurden. Erst im Jahr 2045 dürfen laut Beschlusslage keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr laufen.

Wann gilt denn das Aus für den Einbau einer herkömmlichen Öl- und Gasheizung?

Immer dann, wenn die Kommune eine Wärmeplanung vorlegt, ist eine herkömmliche Öl- oder Gasheizung nur noch so lange konform, bis sie aus technischen Gründen ersetzt werden muss. Eine neu eingebaute Heizung muss dann laut GEG zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Selbst Gasbrennwertkessel in Kombination mit Solarthermie erreichen den vorgegebenen Anteil meistens nicht. Für den Heizungsaustausch nach Vorlage eines kommunalen Wärmeplan sollen weitere Übergangsfristen gelten. Aktuell sieht das Gesetz einen Zeitraum bis maximal Ende 2035 vor. Hinweis: Die genauen Fristen verhandelt der Gesetzgeber aktuell noch im parlamentarischen Verfahren zum Gesetz für die „Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“. Sobald die endgültigen Regelungen verabschiedet sind, aktualisiert die Redaktion die entsprechenden Daten.

Lohnt es sich, noch schnell eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen?

Die passende Lösung zu finden, ist sehr individuell – die Investition in eine neue Gas- oder Ölheizung gut zu bedenken. Dabei helfen die Energieberater der Rheinhessischen gerne weiter. Tendenziell werden die Kosten für fossile Brennstoffe weiter steigen und auch die Stromkosten für Wärmepumpen und Elektromobilität zeigen aktuell noch keine fallende Tendenz. Ganz abgesehen von den Entwicklungen auf dem Energiemarkt. Denn ab 2024 erhöht sich der CO2-Preis. Bei Heizöl beispielsweise steigen die Kosten von 9,5 Cent pro Liter Heizöl auf 11,1 Cent pro Liter. Danach wird es jährlich teurer.

Eine Option für Neu- und Altbauten bleibt der Einbau einer Gasheizung, wenn sie zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Gase wie Biomethan oder grünen Wasserstoff nutzt. Möglich sind auch sogenannte H₂-ready-Heizungen, die ein gewisses Maß an Wasserstoff vertragen und sich später auf 100 Prozent Wasserstoff umrüsten lassen. Bereits 2029 müssen die Heizungen mindestens 15 Prozent Biomethan, grünen Wasserstoff oder klimaneutrale Derivate verbrennen. 2035 ist ein Anteil von 30 Prozent, 2040 ein Anteil von 60 Prozent Pflicht. Ab 2045 lautet die Vorgabe dann 100 Prozent.

Was muss ich tun, wenn die alte Heizung unerwartet kaputtgeht?

In Neubaugebieten oder bei Kommunen mit abgeschlossenem kommunalen Wärmeplan treten laut GEG im Fall einer Heizungshavarie Übergangsfristen in Kraft. Lässt sich die Heizung nicht mehr reparieren, darf vorerst auch wieder eine fossil betriebene Heizung – zum Beispiel ein gebrauchtes Gerät – eingebaut werden. Die 65-Prozent-Regel gilt aber spätestens fünf Jahre nach dem Ausfall der alten Heizung. Das gibt Eigentümer:innen von schlecht sanierten Häusern mit hohem Wärmeverlust zusätzlichen Handlungsspielraum. Denn sie können bis zum Fristende bereits einige Arbeiten durchführen, um den Energiebedarf der Immobilie zu senken – etwa Teile der Gebäudehülle dämmen, sodass danach beispielweise die Nutzung einer Wärmepumpe effizient möglich ist. Außerdem lässt das GEG zu, den Gaskessel nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist im Rahmen einer Hybridheizung weiter für die Lastspitzen zu nutzen. Welches Vorgehen sich besonders lohnt und welche Sanierungsarbeiten auch in Eigenregie machbar sind, erklärt Energieberater Stefan Brehm im Interview. Weitere Ausnahme: Sollte der Anschluss an ein Wärmenetz in Zukunft möglich sein, verlängert sich die Übergangsfrist in diesem Fall auf bis zu zehn Jahre. Die Hausbesitzer:innen müssen sich allerdings verpflichten, das Gebäude dann auch mit Fernwärme zu versorgen. Sobald das Netz fertig ist, hat der Anschluss des Gebäudes zu erfolgen.

Info

Der Förderwegweiser des BMWK gibt einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Welche finanziellen Förderungen sieht der Gesetzgeber vor?

Aktuell liegt die staatliche Unterstützung bei einem Heizungsaustausch in der Regel bei rund einem Drittel der Kosten – außer bei Biomasseheizungen, dort fördert der Staat nur 20 Prozent der Anschaffungskosten. Die Bundesregierung plant umfassende Maßnahmen, um den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum zu fördern. Sie sollen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das sich um die Anträge und Zuschüsse kümmert, parallel zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung stehen. Geplant ist, dass ab 1. Januar 2024 alle, die im eigenen Haus wohnen, bis zu 75 Prozent Förderung für eine klimaschonende Heizung erhalten. Das gilt ebenso für private Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten, die eine davon selbst bewohnen.

Die Zuschüsse staffeln sich in mehrere Bereiche: Zunächst erhalten Eigentümer:innen, die ihre Gas- oder Ölheizung austauschen, eine Sockelförderung von 30 Prozent. Weitere 30 Prozent sieht der Staat für Haushalte vor, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei höchstens 40.000 Euro liegt. Noch einmal 25 Prozent gibt es für Eilige: Wer noch vor der fertiggestellten Wärmeplanung in einer Kommune seine Heizung austauscht, soll einen sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus erhalten. Dieser reduziert sich 2026 und 2027 um jeweils 5 Prozent, danach um 3 Prozent. Allerdings könnten solche Eilvorhaben dem Ziel der kommunalen Wärmeplanung auf eine gewisse Art entgegenwirken. Denn die Bereitschaft zum Anschluss an ein Nahwärmenetz sinkt natürlich, wenn der Umstieg auf eine neue Heizungsanlage gerade erst erfolgt ist.

Außerdem will die Bundesregierung die Sanierungsförderung 2024 und 2025 erhöhen. Der Kostenzuschuss steigt von 15 Prozent auf 30 Prozent, sinkt im Anschluss aber wieder auf 15 Prozent. Auch der Satz für die steuerliche Abschreibung wird kurzfristig von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben, sinkt 2026 aber wieder auf 20 Prozent. Der maximale Förderbetrag liegt bei 75 Prozent. Wichtig zu wissen: Gas- und Ölheizungen sind in den Paketen nicht enthalten. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen sollen nur die Kosten förderfähig sein, die die Anlage „H2-ready“ machen.

Was empfiehlt die Rheinhessische beim Heizungstausch?

Die Fachleute der Rheinhessischen empfehlen, auf jeden Fall die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung in Ingelheim abzuwarten. In vielen Fällen wird sich so möglicherweise die Option zum Anschluss an ein Nahwärmenetz ergeben. Parallel dazu sollten sich Eigentümer:innen über Übergangslösungen, wie etwa eine Reparatur der Kesselanlage und sinnvolle Dämm- und Effizienzmaßnahmen am Haus und an der Technik, informieren und diese vorbereiten. Ein erster Schritt in Richtung Energieeffizienz ist eine kompetente, unabhängige Energieberatung. Hier ist die Rheinhessische genau der richtige Ansprechpartner. Die zertifizierten Energieberater nehmen das Haus ganz genau unter die Lupe, beraten herstellerunabhängig und erarbeiten mit Ihnen zusammen einen genauen Fahrplan für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie. Sprechen Sie uns an!

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