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Das ist die aktuelle Lage bei Gasumlagen und Preisentwicklung.

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Kurz vor dem Start war die ursprünglich von der Politik beschlossene Gasbeschaffungsumlage schon wieder Geschichte. Für Gaskund:innen sind das gute Nachrichten. Denn wegen der Rücknahme der Umlage verringern sich für einen Durchschnittshaushalt mit 18.000 Kilowattstunden Verbrauch jährlich die zusätzlichen Kosten um rund 466 Euro brutto. Trotzdem bleiben natürlich einige wichtige Fragen offen – die die Rheinhessische beantwortet.

Warum trat die zunächst beschlossene Gasbeschaffungsumlage nie in Kraft?

Die Politik hat die zum 1. Oktober beschlossene Gasumlage am 29. September gekippt. Ursprünglich sollte sie Gasimporteure vor der Insolvenz schützen, von der sie sich wegen massiv gestiegener Beschaffungspreise bedroht sahen. Die Gasbeschaffungsumlage sollte also ein Werkzeug sein, um die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden pro Jahr hätte sie zusätzliche Kosten in Höhe von rund 466 Euro brutto jährlich verursacht. Inzwischen ist der finanziell angeschlagene größte Gasimporteur Uniper verstaatlicht. Folglich werden dessen Verpflichtungen jetzt vom Staat übernommen. Auch die anderen Importeure sollen direkte Hilfen vom Bund erhalten.

Was bedeutet das für Gaskund:innen der Rheinhessischen?

Senkungen, beziehungsweise den Wegfall staatlicher Umlagen, gibt die Rheinhessische selbstverständlich an ihre Kund:innen weiter. Konkret bedeutet dies: Der Arbeitspreis für Gas stieg zum 1. Oktober unter Berücksichtigung von 7 % Mehrwertsteuer nicht wie angekündigt um 3,26 Cent brutto pro Kilowattstunde, sondern nur um 0,67 Cent pro Kilowattstunde.

Was passiert jetzt mit meinem Abschlag und muss ich etwas tun?

Wichtig zu wissen: Gaskund:innen der Rheinhessischen müssen nichts tun. Der regionale Energieversorger hatte mit dem verschickten Preisanpassungsschreiben den Abschlag um die Gasbeschaffungsumlage nach oben hin angepasst. Die Abschläge für den Oktober werden Anfang November eingezogen. Aufgrund der knappen Zeit lassen sich die Abschläge jetzt nicht automatisch verringern. Stattdessen erstattet die Rheinhessische ihren Gas- und Wärmekund:innen die zu viel bezahlten Beträge mit der Jahresverbrauchsabrechnung zurück – bei fast allen Kund:innen also bis Mitte November. Diese Regelung gilt auch für Barzahler:innen. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung senkt die Rheinhessische die Abschläge automatisch, um sie an die jetzt gültigen Preise anzupassen. Wer das nicht möchte, kann seinen Abschlag nach der Jahresrechnung einfach und bequem im Kundenportal wieder hochsetzen.

Soll es weitere Entlastungen bei den Gaskosten geben?

Um Haushalten und Unternehmen zu helfen, hat die Bundesregierung eine Gaspreisbremse angekündigt. Sie ist Teil eines umfassenden Kreditpakets in Höhe von 200 Milliarden Euro. Wie genau die Gaspreisbremse ausgestaltet sein wird, steht noch in den Sternen. Allerdings hat eine Expertenkommission bereits Vorschläge für eine Umsetzung erarbeitet und vorgelegt. Selbstverständlich hält die Rheinhessische ihre Kund:innen über neue Entwicklungen in dieser Sache auf dem Laufenden.

Ab wann gilt die reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas und wie wirkt sich das auf den Preis aus?

Rückwirkend zum 1. Oktober 2022 und befristet bis zum 31. März 2024 gilt für Erdgas und Fernwärme ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Das macht die Energiepreise aus dem Stand heraus um zwölf Prozent günstiger. Die Rheinhessische gibt den Steuervorteil natürlich komplett an ihre Kund:innen weiter. Trotz der neuen Gasspeicher- und der Bilanzierungsumlage, die weiter erhoben werden, verringern sich durch die Mehrwertsteuersenkung die Kosten für einen Durchschnittshaushalt mit 18.000 Kilowattstunden sogar um rund 95 Euro brutto pro Jahr.

Was ist eigentlich die Gasspeicherumlage?

Um Deutschland für den Winter zu wappnen, hat die Bundesregierung alle Hebel in Bewegung gesetzt und die Erdgasspeicher gefüllt. Was wegen der aktuellen Marksituation extrem teuer war. Diese zusätzlichen Kosten tragen alle Gaskund:innen mit der zum 1. Oktober 2022 eingeführten Gasspeicherumlage. Sie beträgt aktuell brutto 0,06 Cent pro Kilowattstunde.

Was hat es mit der Gasbilanzierungsumlage auf sich und warum stieg sie?

Die Bilanzierungsumlage ist nicht neu. Weil sie sich bislang auf null belief, fiel sie nicht ins Gewicht. Die Idee hinter dieser Umlage: Sie dient der gleichmäßigen Auslastung des Gasnetzes. Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt als Regelenergie beschafft werden. Bis vor gut einem Jahr war dies wegen des großen Angebots zu günstigen Konditionen möglich. Die aktuelle Marktsituation macht solche Nachkäufe aber extrem teuer. Folglich entstehen Fehlbeträge, die mit der Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,61 Cent pro Kilowattstunde ausgeglichen werden. Die Bilanzierungsumlage wird alle zwölf Monate für jeweils das neue Gaswirtschaftsjahr ermittelt. Dieses beginnt immer am 1. Oktober.

Muss ich wegen der Umlagen oder der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?

Nein. Sie brauchen gar nichts zu tun. Wir verzichten zwar auf ein neues Preisanpassungsschreiben, werden aber eine entsprechende Korrektur mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung vornehmen. Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage, die Senkung der Mehrwertsteuer und die Anpassung der Abschläge werden dort ersichtlich. Die meisten Kund:innen erhalten ihre Jahresrechnung bereits im November.

Warum hat die Rheinhessische mit der letzten Preisanpassung meinen Abschlag so stark erhöht?

Um ihre laufenden Kosten – etwa bei ihren Vorlieferanten – zu decken, brauchen Energieversorgungsunternehmen regelmäßige Einnahmen. Als die für alle gerechteste Form haben sich zwölf monatliche Abschläge etabliert. Idealerweise ergeben diese zwölf Teilzahlungen, für die die Rheinhessische im Übrigen ja auch schon Energie liefert, den Betrag, den die Jahresverbrauchsabrechnung ausweist. Folglich orientiert sich die Höhe eines Abschlags an dem jeweils prognostizierten jährlichen Energieverbrauch und natürlich am Preis pro Kilowattstunde. In der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet die Rheinhessische alle entrichteten Abschläge mit dem zu zahlenden Gesamtbetrag, der sich aus dem tatsächlichen Verbrauch ermittelt. Wenn wie zuletzt die Preise spürbar steigen, erhöht die Rheinhessische die Abschläge automatisch. Das dient nur einem Zweck: die Kundinnen und Kunden vor ärgerlichen und bisweilen hohen Nachzahlungen zu schützen.

Kann ich meinen Abschlag individuell anpassen?

Grundsätzlich ja. Aber weil nicht absehbar ist, dass die Preise für Strom und Gas spürbar nachgeben, empfiehlt die Rheinhessische dringend, die Abschläge nicht zu senken. Schließlich erhöht jeder Monat mit zu geringen Teilzahlungen die fällige Nachzahlung bei der Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte sich der Verbrauch spürbar verändern, etwa weil Kund:innen Nachwuchs bekommen haben oder weil Familienmitglieder ausziehen, ist es sinnvoll, die Abschläge anzupassen. Nach oben oder nach unten. Das geht einfach und bequem im Kundenportal oder unter 0800 7801300. Alternativ können Kund:innen auch den WhatsApp-Kanal unter 01577 7801777 für Anfragen nutzen oder eine E-Mail an vertrieb@rheinhessische.de schreiben.

Bezüglich des Wegfalls der Gasbeschaffungsumlage sowie der Senkung der Mehrwertsteuer nimmt die Rheinhessische eine Korrektur des Abschlags mit der nächsten Jahresrechnung vor.

Sollte ich jetzt meinen Zählerstand übermitteln?

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist die Rheinhessische in der Lage, die jeweiligen Zählerstände zum Zeitpunkt der Preisanpassung sehr genau zu errechnen. Selbstverständlich können Kund:innen aber auch ihren exakten Zählerstand über das Kundenportal übermitteln. Grundsätzlich nehmen die Mitarbeiter:innen im Kundenzentrum Zählerstandmeldungen ebenfalls telefonisch entgegen. In der aktuellen Situation bitten wir jedoch um Verständnis, wenn es hierbei zu längeren Wartezeiten kommt. Gleiches gilt für Antworten auf schriftliche Anfragen. Sie können aktuell bis zu zwei Wochen und länger dauern. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese Situation zu verbessern und Ihnen schon bald wieder den gewohnten schnellen Service zu bieten. Versprochen. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail unter im Betreff genannter Kundennummer an vertrieb@rheinhessische.de schreiben. Bei Kund:innen, die in unserem Netzgebiet wohnen, findet aktuell (Oktober 2022) ohnehin die Zählerstandsablesung durch unseren Messstellenbetrieb statt. Hier müssen Kundinnen und Kunden folglich nicht aktiv werden, es sei denn, sie haben sich für das Ausfüllen der Zählerstandskarte oder die Übermittlung über unser Kundenportal entschieden.

Was kann ich tun, wenn ich wegen der hohen Preise in Zahlungsschwierigkeiten gerate?

Sprechen Sie die Mitarbeiter:innen der Abteilung Kasse einfach darauf an. Grundsätzlich gilt es, Rechnungen und Abschläge pünktlich zu zahlen. Wir sind uns natürlich sehr wohl bewusst, dass einige Menschen an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Sollten sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen, bittet die Rheinhessische darum, einfach Kontakt mit ihr aufzunehmen. Es wird sich dann sicher eine Lösung finden. Tatsächlich möchte die Rheinhessische zusätzliche Kosten für Mahnbescheide oder Gerichtsverfahren sowie Inkasso- und Sperrgebühren unbedingt vermeiden. Übrigens: Sollten Kund:innen die Energiekosten nicht mehr aufbringen können, ist es unbedingt zu empfehlen, bestehende Angebote vor Ort aufzusuchen. Die Beratungs- und Anlaufstellen werden eine Lösung finden. Dazu gehören etwa das Caritas-Zentrum St. Laurentius, Talstraße 161, 55218 Ingelheim und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Beratungsstelle Mainz, Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz.

Was kann ich selbst in der Energiekrise tun?

Wir alle sind gefordert und sollten uns redlich bemühen, spürbare Mengen Energie zu sparen. Tatsächlich kann jede und jeder einen wichtigen Beitrag leisten, um die Versorgung mit Erdgas im Winter zu sichern. Darüber hinaus entlastet ein geringerer Verbrauch natürlich auch die Haushaltskasse. Buchstäblich jede Kilowattstunde zählt. Im Blog veröffentlicht die Rheinhessische regelmäßig Tipps und Tricks für Energiesparer:innen. Außerdem beraten Expert:innen bei Fragen rund um das Thema Energieverbrauch kostenlos in der Mittwochs-Sprechstunde. Immer von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr auf dem Firmengelände der Rheinhessischen. Bitte nutzen Sie zwecks Terminvereinbarung das Online-Terminbuchungstool .

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