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Energiemarkt. Aktuell keine Sondertarife für Neukund:innen.

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Der Krieg in der Ukraine setzt die Energiemärkte weiter unter Druck – so sehr, dass die Rheinhessische ihre Produktvielfalt für Neukund:innen vorübergehend einschränkt. Das betrifft die Sondertarife mit Preisgarantie für Ökostrom und Erdgas. Was ist da los? Die wichtigsten Antworten.

Warum gibt es zurzeit nur eine eingeschränkte Tarifauswahl?

Transparente und fair kalkulierte Preise bilden die Grundlage des nachhaltigen Geschäftsmodells der Rheinhessischen – sowohl in der Region als auch für Kund:innen aus dem gesamten Bundesgebiet. Doch durch den Krieg in der Ukraine hat sich die seit über einem halben Jahr andauernde angespannte Lage auf den Beschaffungsmärkten weiter zugespitzt – Strom und Erdgas haben sich nochmals massiv verteuert. So stiegen die Gaspreise im Großhandel nach Kriegsbeginn bis Mitte März um 75 Prozent: von 73 Euro pro Megawattstunde auf 128 Euro. Noch dramatischer entwickelte sich der Börsenpreis für Strom. Mitte März kostete die Megawattstunde 284 Euro – im Vergleich zum Februar ein Plus von 130 Prozent und gegenüber März 2021 sogar von über 500 Prozent.

Martin Wunderlich, kaufmännischer Geschäftsführer der Rheinhessischen, erklärt: „Aufgrund dieser Entwicklung können wir aktuell neuen Kundinnen und Kunden kein seriöses Angebot für eine Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten kalkulieren. Sie wären dann über die Erstlaufzeit an den extrem hohen Preis gebunden. Dazu kommt, dass der Einkaufspreis, den wir heute einkalkulieren, wahrscheinlich morgen bereits keine Gültigkeit hat. So gravierend sind die Schwankungen. Wir haben uns deshalb schweren Herzens entschlossen, die Vermarktung unserer Sondertarife Treue Seele, Pure Freude oder Extra Klasse vorerst zu stoppen.“

 

Gilt das uneingeschränkt – also auch für Haushalte aus der Region?

Zunächst vorab: Für unsere langjährigen Bestandskund:innen aus unserem Kerngebiet ist eine Versorgung natürlich sichergestellt. Wer bislang kein Kunde der Rheinhessischen war, kann zurzeit keinen Sondervertrag mit Preisgarantie abschließen. Das gilt auch für Haushalte aus der Region. Der Grund: In den vergangenen Monaten gingen aufgrund der hohen Beschaffungspreise immer mehr Energieanbieter insolvent, andere lieferten plötzlich keine Energie mehr an ihre Kund:innen. Das betrifft viele Haushalte, die nicht von uns mit Energie versorgt werden. Als Grundversorger für Ingelheim und Umgebung springt die Rheinhessische ein. Die Betroffenen erhalten dann Strom und Gas in der Ersatzversorgung zu den Allgemeinen Preisen. Das Problem: Durch diese unvorhersehbare Entwicklung fehlen für neue Sonderverträge jetzt Mengen, die die Rheinhessische aufgrund ihrer langfristigen Einkaufsstrategie eigentlich dafür eingeplant hat. Martin Wunderlich ergänzt: „Wir könnten deshalb auch den neuen Kundinnen und Kunden im Heimatmarkt nur Sondertarife zu den aktuellen, sehr volatilen Marktpreisen anbieten – aber das halten wir nicht für sinnvoll.“

 

Dürfen Kunden in der Grundversorgung noch in die Sondertarife wechseln?

Treuen Kunden in der Grundversorgung mit Verträgen aus der Zeit vor dem 1. Oktober 2021 bietet die Rheinhessische weiter die Möglichkeit, über das Kundenportal einen Sondervertrag für die Produkte Treue Seele oder Extra Klasse mit einer Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten abzuschließen. Alle anderen gehen aktuell leider vorerst leer aus. Doch auch neuere Kund:innen in der Grundversorgung können sicher sein: Die Rheinhessische liefert ihnen Ökostrom und Erdgas zu fairen, marktgerechten Preisen. Aufgrund ihrer langfristigen Beschaffungsstrategie liegen die Allgemeinen Preise in der Grundversorgung für Strom und Gas im Marktvergleich auf einem sehr guten Niveau. Das gilt auch weiterhin – selbst wenn die Rheinhessische ihre Allgemeinen Preise aufgrund der enorm gestiegenen Beschaffungskosten gegebenenfalls in Zukunft noch einmal erhöhen muss.

 

Haben die Entwicklungen auch Folgen für bestehende Sonderverträge?

Bestandskund:innen im Grundversorgungsgebiet mit einem Sondervertrag der Tarife Treue Seele, Pure Freude oder Extra Klasse liefern wir Ökostrom und Erdgas auch weiterhin zu den bekannten Konditionen. Zwar erhalten diese Kund:innen zum Laufzeitende auch eine Preisanpassung, allerdings in einem moderaten Ausmaß. Kund:innen mit den Altverträgen Clever&Fair bekommen zum Laufzeitende eine Kündigung sowie ein neues Angebot mit weiterhin äußerst attraktiven Konditionen. Bei Clever&Fair-Verträgen müssen wir, wie vertraglich vereinbart, eine Kündigung aussprechen, da kein Preisanpassungsrecht vorhanden ist. „Dank unseres vorausschauenden Energieeinkaufs gelang es bisher, die Auswirkungen der hohen Großhandelspreise für Sonderverträge in unserem Kerngebiet abzumildern“, führt Martin Wunderlich aus. Beim Strom hat sich die Rheinhessische für das Jahr 2023 bereits mit dem größten Teil eingedeckt, gewisse Teilmengen sogar schon bis 2025 fixiert. Martin Wunderlich ergänzt: „Auch beim Gas haben wir in etwa die Hälfte der benötigten Mengen bis 2024 beschafft.“

 

Und wie sieht die Lage für Kund:innen aus dem restlichen Bundesgebiet aus?

Für Kund:innen aus dem übrigen Bundesgebiet mit Sondertarifen in der Erstlaufzeit ändert sich nichts – sie können lediglich ihren Vertrag nicht wechseln. Das wäre aufgrund des hohen Preisniveaus ohnehin nicht sinnvoll. Die Rheinhessische liefert ihnen selbstverständlich weiter Strom und Gas zu den vertraglich garantierten Preisen. Anders gestaltet sich die Lage für all jene, deren Vertragslaufzeit und damit auch die Preisgarantie endet. Sie erhalten von der Rheinhessischen eine Kündigung, denn eine Fortsetzung der Lieferung hätte eine massive Preiserhöhung zur Folge. „Wir bedauern diesen Schritt zutiefst – sehen aber keine andere Möglichkeit. Wegen der momentan herrschenden Marktbedingungen sind wir außerstande, die von uns gewohnten, preislich attraktiven Tarife anzubieten“, erläutert Martin Wunderlich.

Bildnachweis: www.stefangroepper.com

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