Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regeln für den Wechsel des Stromlieferanten. Das Wichtigste vorweg: Für Stromkund:innen ist das Thema nur in einem Fall relevant – nämlich bei einem Umzug. Und genau dabei gilt es demnächst, aufmerksam zu sein.
Die Bundesnetzagentur verpflichtet alle Stromlieferanten – also auch die Rheinhessische – den Lieferantenwechsel-Prozess an Werktagen innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln. Aber Achtung: Für Kund:innen ergeben sich daraus keinerlei Vorteile. Denn diese Veränderung betrifft ausschließlich die Kommunikation der verschiedenen Stromlieferanten untereinander. Trotzdem sind Kund:innen unter Umständen von den Neuerungen betroffen. Denn rückwirkende Wechsel, wie sie bislang vor allem bei Umzügen üblich waren, sind nicht mehr zulässig. Tatsächlich müssen Menschen, die umziehen, das genaue Datum 14 Tage zuvor melden. Im Folgenden beantwortet die Rheinhessische die wichtigsten Fragen zum Thema.
Kann ich meinen Stromvertrag bei einem Umzug mitnehmen?
Selbstverständlich. All jene, die innerhalb des gleichen Postleitzahlgebiets umziehen, können ihren bestehenden Vertrag samt Konditionen mitnehmen. Heißt konkret: Wer den Wohnort wechselt, muss die alte Lieferstelle ab- und die neue anmelden. Besonders bequem ist dies mit dem Umzugsprotokoll auf der Website der Rheinhessischen möglich.
Geht es in ein anderes Postleitzahlgebiet, kann sich der Preis ändern. Denn in anderen Netzgebieten können die Netzentgelte eine andere Höhe haben. Folglich braucht es einen neuen Vertrag. Der lässt sich einfach und schnell online abschließen – gleich auf der Startseite der Rheinhessischen im Tarifrechner. Darüber hinaus ist in diesem Fall ebenfalls die Abmeldung der alten Lieferstelle erforderlich. Auch dafür ist das bereits erwähnte Umzugsprotokoll die einfachste Lösung.
Muss ich den Auszug aus einer Wohnung bei der Rheinhessischen melden?
Ja, unbedingt. Denn ohne diese Information muss die Rheinhessische den bestehenden Vertrag für die alte Adresse weiterlaufen lassen. Und das kann teuer werden. Denn solange die Rheinhessische nichts vom Auszug weiß, muss sie den möglicherweise anfallenden Stromverbrauch den im Vertrag angegebenen Personen in Rechnung stellen.
Wann muss ich einen Um- oder Auszug melden?
Für einen reibungslosen Ablauf ist es empfehlenswert, die Meldung 14 Tage vor dem Umzugstermin vorzunehmen. Denn mit der neuen Regelung sind nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Verkürzt sich die Kündigungsfrist aller Stromverträge auf 24 Stunden?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf die technische Verarbeitung einer Kündigung. Sie betrifft im Wesentlichen die Kommunikation der verschiedenen Stromlieferanten untereinander.
Was passiert, wenn ich den Aus- oder Umzug nicht melde?
In diesem Fall bleibt der Vertrag bestehen. Mit allen finanziellen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben – also auch den Kosten, die möglicherweise durch den Strombezug der Nachmieter:innen entstehen.
Wie kann ich einen Aus- oder Umzug melden?
Dazu gibt es verschiedene Optionen. Die smarteste ist sicher das Umzugsformular. Selbstverständlich nimmt die Rheinhessische auch eine Meldung per E-Mail oder über das Kundenportal entgegen.
Welche Daten sind für eine Umzugsmeldung nötig?
Neben der Adresse und den üblichen Daten zur eigenen Person sind auch die Informationen zu Vermieter:in oder Eigentümer:in der Immobilie sowie zu den neuen Nutzer:innen erforderlich. Darüber hinaus gilt es selbstverständlich, die Zählernummer und den Zählerstand einzutragen. Für all dies sind Felder im Umzugsformular vorgesehen.
Kann ich mich rückwirkend abmelden, wenn ich umziehe?
Leider nein. Das ist mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung nicht mehr möglich. Deshalb empfiehlt die Rheinhessische eine Meldung über das Umzugsformular etwa 14 Tage vor dem eigentlichen Termin.
Was muss ich tun, wenn ich in eine neue Wohnung einziehe und noch keinen Stromliefervertrag habe?
Einfach die Rheinhessische kontaktieren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Im Onlinerechner auf www.rheinhessische.de finden Sie schnell den individuell günstigsten Tarif. Selbstverständlich helfen auch die Mitarbeiter:innen im Kundencenter in der Binger Straße 135 gern weiter. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 7.15 bis 12.00 Uhr und von 12.45 bis 16.15 Uhr und freitags von 7.15 bis 13.15 Uhr. Wichtig zu wissen: Sich rechtzeitig zu informieren und gezielt einen Vertrag abzuschließen, spart Geld. Denn anderenfalls läuft die Belieferung mit Strom in der Grundversorgung. Und die ist immer einen Tick teurer als einer der günstigen Sondertarife der Rheinhessischen.
Für die Umwelt macht es keinen Unterschied. Schließlich liefert die Rheinhessische schon seit Jahren ausschließlich Ökostrom aus Wasserkraft mit Herkunftsnachweisen und optionaler Kopplung.
Mehr Energiewissen.
- Aufbäumen6
- Elektromobilität10
- Energie sparen13
- Energieeffizienz14
- Energiekosten21
- Energiemarkt aktuell18
- Entlastungspakete2
- Erdgas14
- Erneuerbare Energien5
- Gasversorgung5
- Heizen4
- Klimawandel16
- Nachhaltigkeit32
- Ökostrom24
- Photovoltaik6
- Regional51
- Rheinhessische66
- Stromkosten1
- Trinkwasser5
- Umweltschutz15