Unser Erdgas.

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Klimaschutz.

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Wer kann zu Erdgas wechseln?

Jeder der einen Erdgasanschluss hat, kann heute einen Erdgastarif bei der Rheinhessischen abschließen. Auch wenn Sie derzeit noch an einen aktuellen Erdgasvertrag gebunden sind. Der Wechsel funktioniert dann ganz automatisch, wenn die Vertragslaufzeit bei Ihrem alten Erdgasversorger endet. Bei einem Umzug können Sie bereits vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen und in Ihrer neuen Wohnung direkt mit einem unserer Erdgastarife starten. Sollten Sie in einem Grundversorgungstarif sein, können Sie jederzeit – mit einer Kündigunsfrist von zwei Wochen wechseln. Welcher Tarif passt am Besten zu Ihnen? Machen Sie jetzt den Preisvergleich. Es lohnt sich!

Wie setzt sich der Preis für
Erdgas zusammen?

Ein Erdgastarif setzt sich ebenso wie ein Ökostromtarif aus einem Arbeits- und einem Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchte Energie pro Kilowattstunde (ct/kWh). Zum Grundpreis (EUR/Jahr) zählen Netznutzungsentgelte, Gebühren für Zählerablesung und die jährliche Abrechnung. Nur ca. 50 % des Preises erhalten wir als Versorger für die Erdgasbeschaffung, die Verwaltung, den Vertrieb sowie für den Erwerb der CO2-Zertifikate. Ca. 27 % gehen an die Netzbetreiber und rund 26% erhält der Staat in Form von Steuern und Gebühren. Informationen zum CO2-Preis erhalten Sie hier.

Wie wird der monatliche
Abschlag berechnet?

Aus dem Wert zum Jahresverbrauch, den Sie uns bei der Anmeldung nennen und Ihrem Wunschtarif werden die Jahreskosten berechnet. Auf zwölf Monate umgerechnet ergibt sich der Abschlag pro Monat. Eine mögliche Ausnahme stellt das erste Vertragsjahr dar, hier kann der Jahresverbrauch ausnahmsweise auf 11 Monate umgelegt werden. Wichtig ist: Um Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Sie Ihren Jahresverbrauch so gut wie möglich angeben. Und bei Bedarf können Sie Ihre Abschlagszahlungen in unserem Kundenportal jederzeit anpassen. Denken Sie dabei heute schon an morgen. Wenn der letzte Winter beispielsweise sehr milde war, wurde Ihr Abschlag mit der Jahresverbrauchsabrechnung automatisch nach unten korrigiert. Sinken also die Temperaturen wieder, verbrauchen Sie mehr Energie und der Abschlag ist demnach eventuell zu gering.

Was sind Arbeits- und Grundpreis?

Beim Grundpreis handelt es sich um eine monatliche Pauschale, die Netznutzungsentgelte sowie die Gebühr für die Zählerablesung und eine jährliche Abrechnung enthält. Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchte Energie, die nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet wird.

Muss ich meinen alten Erdgasvertrag kündigen?

Das übernehmen selbstverständlich wir für Sie. Wir kümmern uns um die Kündigung Ihres aktuellen Vertrages und halten Sie über den Wechselprozess jederzeit auf dem Laufenden.

Kann bei einem Wechsel meine
Erdgasversorgung unterbrochen werden?

Nein. Ihre Versorgung mit Erdgas wird bei einem Wechsel zur Rheinhessischen in keinem Fall unterbrochen.